Volltext: Juli bis Dezember 1915 (2 ; 1916)

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Außertarifmäßige Fahr- und 
Frachtbegünstigungen. 
Betriebführung aus den 
okkupierten Eisenbahnen im 
südlichen Polen. 
verstrichen, so wurden die Militärversorgungsgenüsse auf das Ausmaß der 
nach der Teilnahmszeit tunt zehn Jahren gebührenden Versorgungsgenüsse 
atls den Mitteln des betreffenden Fonds ergänzt. Mit der Wiederanstellung 
von Hilfsbediensteten bei den k. k. österreichischen Staatsbahnen werden diese 
ohne Rücksicht auf ihren Gesundheitszustand auch in das Provisionsinstitut 
wieder aufgenommen. Die Anwendbarkeit der hinsichtlich des Fortbezuges 
von Erziehungsbeitrügen für ntobilisierte Perzipienten verfügten allgemeinen 
Erleichterungen wurde auf die zu Freiwilligenformationen eingerückten Söhne 
der Mitglieder der Altersversorgungsinstitute erstreckt und solche Erleichte¬ 
rungen auch für den Fortbezug von Studienzttwendungen gewährt. 
Besondere Begünstigungen wurden für die Beschaffung von Lebensmitteln 
it. dgl. den Bahnarztsubstituten und deren Angehörigen, den rückkehrenden 
Bediensteten der bosnisch-hercegooinischen Landesbahnen nnd deren Angehörigen, 
den in Österreich-Ungarn befindlichen reichsdeutschen Flüchtlingen aus Belgien 
und anläßlich der im Verlaufe des Krieges erfolgten Wiederbesetzung der 
votn Feinde geräumten Gebiete in Galizien und der Btlkowina in verschiedenem 
Unlfange gewährt. Den heimkehrenden Internierten und Konfinierten aus 
Russisch-Polen wurde die freie Fahrt zugestanden. 
Eisenbahnpolitische Matznahmen. 
(Denkschrift, Erster Teil, Seite 129.) 
Zur Betriebführung der Eisenbahnen in den infolge des Fortschrittes 
der militärischen Operationen weiter besetzten Gebieten Russisch-Polens wurden 
zunächst außer der Nordbahndirektion auch die Staatsbahndirektionen Krakau 
und Lemberg bezüglich der an ihren Amtsbereich anschließenden Linien heran¬ 
gezogen. In weiterer Folge hat die Heeresverwallmtg zur einheitlichen Leitung 
nnb Betriebführung die in Russisch-Polen okkupierten nnb neuerbauten 
Linien zu einer „k. u. k. Heeresbahn" vereinigt (Kommando Radom). Vor 
Abschluß dieser Organisation wurde die Betriebführung auf den Linien der 
k. u. k. Heeresbahn — mit Ausnahmen der Linien Kannonka strumilowa— 
Kryftynopol und Belzee—Cholm — provisorisch dahin geregelt, daß der 
exekutive Betriebsdieust vom k. u. k. Heeresbahnkommando selbständig besorgt 
wurde, während die Besorgtutg des kontmerziellen, des Einnahmenkontroll-, 
des finanziellen und Rechnungsdienstes sowie des Matexialdienstes bezüglich 
aller übrigen Linien der k. k. Nordbahndirektion verblieb. Auf den Linien 
Kryftynopol—Kannonka strumilowa und Belzee—Cholm wird der gesamte 
Betriebsdienst von der k. k. Staatsbahndirektion Lemberg allein besorgt. 
Das Kommando der k. u. k. Heeresbahn ist in ähnlicher Weise wie 
die k. k. Staatsbahndirektion in acht nach Dienstzweigen abgegrenzte Abteilungen 
gegliedert. Ihm sind vier Betriebsabteilungen unterstellt. Jede Betriebs¬ 
abteilung zerfällt nach den drei Hauptdienstzweigett in je eine Verkehrs-, 
Bahnerhaltungs- nnd Zugförderungsabteilung. In Unterordnung unter die 
Betriebsabteilungen sind für die Besorgung des lokalen Betriebsdienstes aus 
den einzelnen, den Betriebsabteilungen unterstellten Linien unter Trennung 
der Hauptdienste voneinander, Verkehrsdetachements (Bahnerhaltungssektionen 
nnd Heizhausdetachements) oder Heizhausexpositursdetachements bestellt.
	        
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