Volltext: Juli bis Dezember 1915 (2 ; 1916)

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öffentliche Arbeiten im Einvernehmen mit dem Kriegsministerium erreicht, 
daß die Futtermittelvorräte der Bergwerksbetriebe von der Beschlagnahme 
ausgenommen und Futtermittelanforderungen der Bergwerksunternehmungen 
vorzugsweise berücksichtigt werden. Die Futtermittelzentrale ist vom Acker¬ 
bauministerium beauftragt worden, für die regelmäßige Zuweisung der dem 
Zugtierstande entsprechenden Mengen von Futtermitteln an die einzelnen 
Bergbaubetriebe Sorge zu tragen und den Bergwerksunternehmungen die Art 
und Mengen der jeweilig verfügbaren Futtermittel bekanntzugeben. 
Kohlenversorgung. 
(Denkschrift, Erster Teil, Seite 109.) 
Steigerung der Produktion. Der Kohlenbedarf Österreichs hat auch in normalen Zeiten bisher 
nicht zur Gänze durch die Kohlengewinnung der inländischen Bergbaue seine 
Deckung gefunden. So hat im Jahre 1913 betragen: 
die Gewinnung von Steinkohle 16,460.000 Tonnen 
„ „ „ Braunkohle 27,380.000 „ 43,840.000 Tonnen 
„ Einfuhr „ Steinkohle 13,700.000 „ *) 
„ „ „ Braunkohle 30,000 „ s) 13,730.000 
zusanunen . 57,570.000 Tonnen 
die Ausfuhr von Steinkohle . 709.000 Tonnen^) 
„ „ „ Braunkohle . 7,047.000 „ *) 7,726.000 
so daß sich der inländische Verbrauch an Kohle in 
dem genannten Jahre auf . ... . . . . . 49,844.000 Tonnen 
gestellt hat. 
Da die Gewinnung und die Einfuhr von Kohle im Laufe des Krieges 
Einschränkungen erfuhren — war doch der Arbeiterstand beim Kohlenberg- 
f bau infolge der allgemeinen Mobilisierung durchschnittlich um 25 Prozent ver¬ 
ringert worden — mußte die stete Aufmerksamkeit darauf gerichtet bleiben, 
daß nicht nur die für den öffentlichen und namentlich den Heeresbedarf, sondern 
auch die für den allgemeinen Konsum notwendigen Kohlenmengen sichergestellt 
werden. 
Zur möglichsten Behebung der Folgen des Arbeitermangels, der nament¬ 
lich den Kohlen- und den Erzbergbau zeitweise empfindlich in Mitleidenschaft 
zog, wurden auf Grund der Kaiserlichen Verordnung vom 10. Oktober 1914, 
R. G. Bl. Nr. 274, die Berghauptmannschaften auf die Dauer der durch den 
Kriegszustand verursachten außerordentlichen Verhältnisse ermächtigt, einzelnen 
Bergbauunternehmungen, deren Erzeugnisse unmittelbar oder mittelbar zur 
Deckung von Heeresbedarf oder zur Deckung des Bedarfes an Brennstoffen 
dienen, gegen jederzeitigen Widerruf Ausnahmen von dem im Gesetze vom 
26. Dezember 1911, R. G. Bl. Nr. 237, enthaltenen Verbote der Be- 
0 Hiervon 12,700.000 Tonnen aus Deutschland und 1,000.000 Tonnen aus 
England. 
2) Aus Deutschland. :• 
s) Hiervon 453.000 Tonnen nach Deutschland. 
*) Hiervon 6,937.000 Tonnen nach Deutschland.
	        
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