Volltext: Bis Ende Juni 1915 ([1] ; 1915)

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Geschäftsbetrieb. 
Verhältnis zu den Mühlen. 
der Anstalt auch den weiteren Verkauf der Ware, sei es an die Mühlen, 
sei es an die Approvisionierungsorganisationen vorzunehmen. 
Bei der Bestellung der Kommissionäre wurde daran festgehalten, daß 
sich die Aufkäufe über behördlichen Auftrag zu vollziehen haben, daß es sich 
also hierbei nicht um einen gewöhnlichen Kaufvertrag handelt. Um das 
hierzu erforderliche enge und verständnisvolle Zusammenarbeiten der Anstalt 
mit den Politischen Behörden herbeizuführen, hat die Regierung eine ein¬ 
gehende, alle Einzelheiten behandelnde Instruktion erlassen, in der insbesondere 
auch der' Vorgang bei der Bestellung der Konlmissionäre sowie die Art und 
Weise der Durchführung der Aufkäufe behandelt wird. 
Hinsichtlich der Auswahl der Kommissionäre wurde die Anstalt 
gehalten, nur solche Organe zu bestellen, die ihr von den politischen Be¬ 
hörden erster Instanz als geeignet und vertrauenswürdig in Vorschlag 
gebracht werden. Überdies wurden die Bezirkshauptmannschaften angewiesen, 
in erster Linie landwirtschaftliche Genossenschaften, und zwar insbesondere 
Lagerhausgenossenschaften, in Aussicht zu nehmen. 
Zur Durchführung der Aufkäufe wurden in der Regel eigene Einkaufs¬ 
kommissionen gebildet. Besondere Wichtigkeit kommt hierbei den Gemeinden 
zu, denen für ihre Mühewaltung ein Viertelprozent des Ankaufswertes ver¬ 
gütet wurde. 
Von den Getreidevorräten, die dem Ankäufe unterliegen, können die 
Landwirte nach Maßgabe der gesetzlichen Verbrauchsregelung jene Mengen 
ausnehmen, die sie zum Selbstverbrauche benötigen. Will der Eigner auch 
diese abgeben, stellt ihm die Anstalt hierfür Mehlbezugsscheine aus, gegen die 
er nach Bedarf Mehl beziehen kann. Hierbei genießen die Landwirte einen 
Vorzugspreis. 
Das für die Anstalt erworbene Getreide sowie der aus Ungarn be¬ 
zogene Mais wurde entweder an Mühlen zur Vermahlung gewiesen oder aber 
unvermahlen an Approvisionierungsorganisationen abgegeben. 
Die Anstalt ist auch angewiesen worden, auf eine möglichste Verbilli¬ 
gung der Mehlpreise hinzuwirken. Die ihr hierdurch auferlegte äußerste 
Ökonomie war mit der Grund, daß sowohl in Verträgen mit den Kom¬ 
missionären als auch in jenen mit den Mühlenunternehmungen Provision 
und Mahllohn auf das knappste bemessen werden mußten. 
Die Regelung des Verhältnisses zu den Mühlen barg auch andere 
Schwierigkeiten in sich. 
Zunächst kam in Betracht, daß die zur Verfügung stehenden Mengen 
an Rohmaterial keineswegs ausreichend waren, um die gesamte heimische 
Mühlenindustrie ihrer Leistungsfähigkeit entsprechend voll zu beschäftigen. 
Aber auch eine vollkommen gleichmäßige Verteilung des vorhandenen Mahl¬ 
gutes war undurchführbar, da vor allem auf die Frachtlage und auf die 
durch den Krieg hervorgerufenen Verkehrsschwierigkeiten Bedacht genommen 
werden muß. Dies führte naturgemäß dazu, daß manche Mühlen je nach 
ihrer Lage mit einer mehr oder minder empfindlichen Einschränkung ihres 
Betriebes rechnen müssen. 
Die Anstalt kann nur mit einer beschränkten Anzahl größerer Mühlen 
in ein unmittelbares Vertragsverhältnis treten, da ein direkter Geschäfts¬ 
verkehr mit allen in Betracht kommenden Mühlen vorweg unmöglich gewesen
	        
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