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C. Organisation des Bieh-
verkehres.
Landwirtschaftliche Vieh-
verwertnngsorganisationen.
Gewerbsmäßiger Biehhandel.
die Heeresverwaltung arbeitenden Konservenfabriken vielfach auch auf den
städtischen Schlachtviehmärkten, in erster Linie auf dem Wiener Zentralvieh¬
markte in St. Marx, gedeckt. Da diese Heranziehung des Marktes nach
Maßgabe des jeweiligen Bedarfes und somit in vollkommen ungleichmäßiger
Weise erfolgt, erscheinen sprunghafte Preissteigerungen tut Falle unverhältnis¬
mäßig großer Abverkäufe erklärlich. Die Regierung hat diesen Erscheinungen
von Anfang an ihre vollste Aufmerksamkeit zugewendet und es kam mit der
Heeresverwaltung ein Übereinkommen in dent Sinne zustande, daß der
Zentrale für Viehverwertung, als dem der Regierung auf dem Gebiete der
Regelung des Viehabsatzes zur Verfügung stehenden Fachorgane, eine beratende
Einflußnahme bei Durchführung der Einkäufe für Zwecke der Militär¬
verwaltung, insbesondere aber für den Bedarf der Konservenfabriken auf
dem Wiener Schlachtviehmarkte eingeräumt wurde. Durch diese Maßnahmen
erscheint eine zweckmäßige Begrenzung der an den einzettten Markttagen
durchzuführenden Ankäufe für ntilitärische Zwecke ttnter Berücksichtigttng der
Marktlage gesichert.
Die ini Großen und Ganzen gleichmäßige und den Bedürfnissen des
Konsums in vollem Maße Rechnuttg tragende Beschickung der Schlachtvieh-
märkte wäre ohne die in den letzten Jahren mit Unterstützttng der Regierung
ins Leben gerufene ausgebreitete Organisation der Viehverwertung kaum
möglich gewesen. Dieser Organisation, insbesondere aber der Tätigkeit der
Allgemeinen österreichischen Viehverwertungsgesellschaft ist es zu verdanken,
daß eine möglichst gleichmäßige Heranziehung der Viehbestände der verschiedenen
Länder zur Deckung der Approvisionierungsbedürfnisse erzielt ttnd somit eine
empfindliche Beeinträchtigung der Bestände einzelner Gebiete vermieden
werden konnte. Dieses Moment ist insbesondere bei der Durchführung der
Schlachtviehbeschaffungen für die Heeresverwaltung, zu denen auch die land¬
wirtschaftlichen Biehverwertmtgsorganisationen in größerem Umfange- heran¬
gezogen wurden, von besonderer Wichtigkeit.
Neben der Tätigkeit der landwirtschaftlichen Biehverwertungsorgani-
sationen blieb naturgemäß auch dem freien Handel noch ein weiter Spiel¬
raum gewahrt. Angesichts der außerordentlichen Steigerung der Viehpreise
erscheint es erklärlich, daß der Viehhandel bedeutend an Umfang zuge¬
nommen, jedoch auch Erscheinungen gezeitigt hat, welche als nngestlnd
bezeichnet werden müssen tmd keineswegs im Interesse einer einwandfreien
Fleischversorgung und eines fachgemäßen Vorganges bei Inanspruchnahme
der Viehbestände gelegen waren. Eine große Anzahl von Elementen hat
sich dem Viehhandel zugewendet, welche bisher diesem Geschäftszweige
vollkomnten ferne gestanden sind und ntlnmehr die außerordentlichen Verhält¬
nisse ztt unerhörten Preistreibereien ttnd zur Profitmacherei ausnutzten. Unt
diesem Treiben nach Möglichkeit Einhalt zu gebieten, wurde durch die
Verordnung des Ackerbattministers im Einvernehmen
mit den Ministern des Innern und des Handels vom
8. Mai 1915, R. G. Bl. Nr. 115, betreffend den Handel
mit. Vieh,
eine entsprechende Legitimierung sowohl der Viehhändler als auch der
Bieheinkäufer vorgeschrieben. Hierdurch sollte verhindert werden, daß der
Biehaufkanf von unbefugten Personen, etwa unter der Bentttzung der