Volltext: Bis Ende Juni 1915 ([1] ; 1915)

39 
C. Organisation des Bieh- 
verkehres. 
Landwirtschaftliche Vieh- 
verwertnngsorganisationen. 
Gewerbsmäßiger Biehhandel. 
die Heeresverwaltung arbeitenden Konservenfabriken vielfach auch auf den 
städtischen Schlachtviehmärkten, in erster Linie auf dem Wiener Zentralvieh¬ 
markte in St. Marx, gedeckt. Da diese Heranziehung des Marktes nach 
Maßgabe des jeweiligen Bedarfes und somit in vollkommen ungleichmäßiger 
Weise erfolgt, erscheinen sprunghafte Preissteigerungen tut Falle unverhältnis¬ 
mäßig großer Abverkäufe erklärlich. Die Regierung hat diesen Erscheinungen 
von Anfang an ihre vollste Aufmerksamkeit zugewendet und es kam mit der 
Heeresverwaltung ein Übereinkommen in dent Sinne zustande, daß der 
Zentrale für Viehverwertung, als dem der Regierung auf dem Gebiete der 
Regelung des Viehabsatzes zur Verfügung stehenden Fachorgane, eine beratende 
Einflußnahme bei Durchführung der Einkäufe für Zwecke der Militär¬ 
verwaltung, insbesondere aber für den Bedarf der Konservenfabriken auf 
dem Wiener Schlachtviehmarkte eingeräumt wurde. Durch diese Maßnahmen 
erscheint eine zweckmäßige Begrenzung der an den einzettten Markttagen 
durchzuführenden Ankäufe für ntilitärische Zwecke ttnter Berücksichtigttng der 
Marktlage gesichert. 
Die ini Großen und Ganzen gleichmäßige und den Bedürfnissen des 
Konsums in vollem Maße Rechnuttg tragende Beschickung der Schlachtvieh- 
märkte wäre ohne die in den letzten Jahren mit Unterstützttng der Regierung 
ins Leben gerufene ausgebreitete Organisation der Viehverwertung kaum 
möglich gewesen. Dieser Organisation, insbesondere aber der Tätigkeit der 
Allgemeinen österreichischen Viehverwertungsgesellschaft ist es zu verdanken, 
daß eine möglichst gleichmäßige Heranziehung der Viehbestände der verschiedenen 
Länder zur Deckung der Approvisionierungsbedürfnisse erzielt ttnd somit eine 
empfindliche Beeinträchtigung der Bestände einzelner Gebiete vermieden 
werden konnte. Dieses Moment ist insbesondere bei der Durchführung der 
Schlachtviehbeschaffungen für die Heeresverwaltung, zu denen auch die land¬ 
wirtschaftlichen Biehverwertmtgsorganisationen in größerem Umfange- heran¬ 
gezogen wurden, von besonderer Wichtigkeit. 
Neben der Tätigkeit der landwirtschaftlichen Biehverwertungsorgani- 
sationen blieb naturgemäß auch dem freien Handel noch ein weiter Spiel¬ 
raum gewahrt. Angesichts der außerordentlichen Steigerung der Viehpreise 
erscheint es erklärlich, daß der Viehhandel bedeutend an Umfang zuge¬ 
nommen, jedoch auch Erscheinungen gezeitigt hat, welche als nngestlnd 
bezeichnet werden müssen tmd keineswegs im Interesse einer einwandfreien 
Fleischversorgung und eines fachgemäßen Vorganges bei Inanspruchnahme 
der Viehbestände gelegen waren. Eine große Anzahl von Elementen hat 
sich dem Viehhandel zugewendet, welche bisher diesem Geschäftszweige 
vollkomnten ferne gestanden sind und ntlnmehr die außerordentlichen Verhält¬ 
nisse ztt unerhörten Preistreibereien ttnd zur Profitmacherei ausnutzten. Unt 
diesem Treiben nach Möglichkeit Einhalt zu gebieten, wurde durch die 
Verordnung des Ackerbattministers im Einvernehmen 
mit den Ministern des Innern und des Handels vom 
8. Mai 1915, R. G. Bl. Nr. 115, betreffend den Handel 
mit. Vieh, 
eine entsprechende Legitimierung sowohl der Viehhändler als auch der 
Bieheinkäufer vorgeschrieben. Hierdurch sollte verhindert werden, daß der 
Biehaufkanf von unbefugten Personen, etwa unter der Bentttzung der
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.