Verordnung des Ackerbauministers inr Einvernehmen
mit dem Minister des Innern und des Handels vom
23. Dezember 1914, R. G. Bl. Nr. 353,
auch noch das Verbot des Schlachtens hochtrüchtiger Rinder und Sauen
erlassen und die einschränkenden Bestimmungen bezüglich des Schlachtens von
Kälbern auch auf Jungvieh ausgedehnt.
Die im Laufe des Winters eingetretene stetige Steigerung der Fleisch¬
preise hat vielfach den Anreiz gegeben, auch solche Kühe, welche noch zur
Nachzucht und zur Melkung vollkommen geeignet gewesen wären, der Schlach¬
tung zuzuführen. Da eine Fortdauer dieses Zustandes die Nachzucht der
Viehbestände sowie die Milchversorgung bedenklich gefährdet hätte, wurde
durch die
Verordnung des Ackerbauministers im Einvernehmen
mit den Ministern des Innern und des Handels vom
8. Mai 1915, R. G. Bl. Nr. 114,
die Schlachtung von Kühen von einer besonderen Bewilligung abhängig ge¬
macht. Zugleich wurden die getroffenen Bestimmungen über die Einschränkung
der Schlachtungen von Kälbern und Jungrindern verschärft, damit eine Um¬
gehung der Vorschriften erschwert und die strenge Ahndung von Übertretungen
gesichert werde. Da es wiederholt vorgekommen ist, daß bei der Erteilung
der Schlachlungsbewilligungen von den dazu berufenen Organen nicht mit der
erforderlichen Rigorosität vorgegangen wurde, wurde das Aufsichtsrecht der
politischen Behörden bezüglich der Handhabung dieser Verordnung ausgedehnt.
Beschränkungen der Viehausfuhr und Förderung der
Vieheinfuhr. '
Das mit der Ministerialverordnung vom 1. August 1914, R. G. Bl.
Nr. 192, erlassene Ausfuhrverbot konnte nicht ausnahmslos durchgeführt
werden. Manche Städte Süddeutschlands, insbesondere München, waren seit
jeher auf den Import von Schlachtvieh aus der Monarchie, namentlich
des schweren ungarischen Mastviehes angewiesen. Im Hinblick darauf, sowie
auf das Interesse Ungarns an der Ausfuhr seiner schweren Mastware
in der bisherigen Handelsrichtung hat sich die Regierung bei den Ver¬
handlungen über wechselseitige Ausfuhrgestattungen veranlaßt gesehen, der
Ausfuhr einer kontingentierten Menge über 650 Kilogramm schweren Mast¬
viehes nach Süddeutschland zuzustimmen. Mit, Rücksicht auf die stark steigende
Tendenz der Preise auf bcu Rindermärkten wurde jedoch die Ausfuhr von
Rindern aus der Monarchie schon im Monate Februar laufenden Jahres
vollständig eingestellt.
Parallel mit den Beschränkungen der Ausfuhr von Vieh aus der
Monarchie laufen die Bemühungen, Vieh aus dem Auslande zu iurportieren.
Leider haben diese Bemühungen bisher nicht den gewünschten Erfolg gezeitigt,
zumal jene Verhandlungen, die auf die Einräumung der Zollfreiheit für
Vieh und Fleisch hinzielten, erst Mitte April zu dem Ergebnis geführt
haben, daß der Zoll auf sänrtliches Schlachtvieh sowie auf frisches und
zubereitetes Fleisch aufgehoben wurde.