Volltext: Bis Ende Juni 1915 ([1] ; 1915)

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Kaiserliche Verordnung üom 12. Juni 1915 über Militärlieferungsverträge, R. G. Bl. 
Nr. 158. 
Verordnung der Ministerien der Finanzen, des Handels und des Ackerbaues vom 
7. Juni 1915, betreffend die zeitweilige Außerkraftsetzung der Zölle für mehrere Artikel, 
R. G. Bl. Nr. 159. 
Kaiserliche Verordnung vom 12. Juni 1915. über die Fortzahlung der nach dem Gesetze 
vom 26. Dezember 1912, R. G. Bl. Nr. 237, entfallenden Unterhaltsbeiträge und über die 
Gewährung staatlicher Unterstützungen für invalid gewordene Mannschaftspersonen und deren 
Angehörige, sowie für Hinterbliebene nach MannschaftsPersonen, R. G. Bl. Nr. 161. 
Verordnnng des Ministeriums für Landesverteidigung im Einvernehmen mit dem Finanz¬ 
ministerium und im Einverständnisse mit dem Kriegsministerium vom 12. Juni 1915, mit der 
die Fortzahlung der nach dem Gesetze vom 26. Dezember 1912, R. G. Bl. Nr. 237, ent¬ 
fallenden Unterhaltsbeiträge verfügt wird und staatliche Unterstützungen für invalid gewordene 
Mannschaftspersonen und deren Angehörige, sowie für Hinterbliebene nach Mannschaftspersonen 
festgesetzt werden, R. G. Bl. Nr. 162. 
Verordnung des Handelsministers im Einvernehmen mit dem Ackerbauminister und dem 
Minister des Innern vom 19. Juni 1915 über die Verpflichtung zur Anzeige der Vorräte an 
Ernte- und Dreschmaschinen, R. G. Bl. Nr. 166. 
Kaiserliche Verordnung vom 21. Juni 1915, betreffend die Sicherstellung der Versorgung 
mit Getreide und Mehl, R. G. Bl. Nr. 167. 
Verordnung des Justizministers vom 17. Juni 1915 über eine Verlängerung von Fristen 
zur Vornahme Wechsel- und scheckrechtlicher Handlungen, R. G. Bl. Nr. 168. 
Verordnung der Ministerien der Finanzen, des Innern, des Handels und des Ackerbaues 
vom 23. Juni 1915 wegen Beschränkung der Branntweinversteuerung, R. G. Bl. Nr. 169. 
Verordnung des Finanzministers im Einvernehmen mit dem Minister des Innern vom 
23. Juni 1915 über Ausnahmen vom Zahlungsverbote gegen Rußland, R. G. Bl. Nr. 174. 
Verordnung des Ministeriums für öffentliche Arbeiten im Einvernehmen mit den Mini¬ 
sterien des Handels und der Justiz vom 24. Juni 1915, betreffend eine Ergänzung der Ver¬ 
ordnung vom 24. September 1914, R. G. Bl. Nr. 257, womit aus Anlaß der kriegerischen 
Verwicklungen Ausnahmsbestimmungen auf dem Gebiete des Markenschutzwesens getroffen werden, 
R. G. Bl. Nr. 177. 
Kaiserliche Verordnung vom 28. Juni 1915, betreffend die Verfassung des Zentral¬ 
rechnungsabschlusses über den Staatshaushalt der im Reichsrate vertretenen Königreiche und 
Länder für das Budgetjahr 1914/15, R. G. Bl. Nr. 179. 
Kaiserliche Verordnung vom 28. Juni 1915, betreffend die Forterhebung der Steuern 
und Abgaben sowie die Bestreitung des Staatsaufwandes für die Zeit vom 1. Juli bis 
31. Dezember 1915, R. G. Bl. Nr. 180. 
Verordnung des Gesamtministeriums vom 28. Juni 1915 über die Errichtung von 
Bilanzen während des Krieges, R. G. Bl. Nr. 181. 
Verordnung des Ministers des Innern vom 28. Juni 1915, betreffend die Regelung 
des Verbrauches von Getreide und Mahlprodukten, R. G. Bl. Nr. 182. 
Verordnung des Gesamtministeriums vom 28. Juni 1915 über eine Ergänzung der 
Sechsten Stundungsverordnung (Kaiserliche Verordnung rom 25. Mai 1915, R. G. Bl. 
Nr. 138), R. G. Bl. Nr. 184.
	        
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