Volltext: Bis Ende Juni 1915 ([1] ; 1915)

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Staatliche Hilfsaktion. 
Saatgutbeschaffung. 
Forderungeil an das Ärar sowie die Benennung eines anderen Zahlungs¬ 
empfängers gestatten. 
Zu weiteren Verfügungen im Interesse der Befriedigung dieser Forde¬ 
rungsberechtigten gab auch der Umstand Veranlassung, daß viele derselben 
zur Militärdienstleistung eingerückt waren und es unterlassen hatten, eine 
andere Person zur Entgegennahme der Entschädigungsbeträge zu ermächtigen. 
Da in solchen Füllen die in der Verordnung des Handelsministeriums vom 
10. Jänner 1911, R. G. Bl. Nr. 9, vorgesehene Ersatzzustellung wegen der 
Höhe der Beträge nicht zulässig war, wurde Vorsorge getroffen, daß die 
nicht zur Auszahlung gelangenden Beträge von: Postsparkassenamte auf 
Rechnung des Bezugsberechtigten übernoinlnen und zugunsten des letzteren 
verzinst werden, sowie daß den Bezugsberechtigten hiervon Kenntnis gegeben 
und die Dispositionsmöglichkeit über diese Betrüge gesichert werde. 
Reaktivierung der landwirtschaftlichen Betriebe Galiziens. 
Die kriegerischen Ereignisse in Galizien haben die landwirtschaftlichen 
Betriebe m den vom Feinde heimgesuchten Gebieten arg in Mitleidenschaft 
gezogen. Aber auch die vom Feinde freien Nachbargebiete wurden hart in 
Anspruch genommen. Infolge der umfangreichen, wegen der fortwährenden 
Truppenbewegungen andauernden Requisitionen mußten hier die Landwirte auf 
mannigfache Betriebsmittel Verzicht leisten, die die Voraussetzung für einen 
ungestörten landwirtschaftlichen Betrieb bilden. 
Durch diese Ereignisse gestalteten sich die landwirtschaftlichen Verhält¬ 
nisse in den in Betracht kommenden Teilen. West- und Südostgaliziens derart, 
daß zwecks Wiederaufrichtung der Landwirtschaftlichen Betriebe das Einsetzen 
einer staatlichen Hilfsaktion als unabweisliches Gebot angesehen werden 
mußte; fehlte es doch überall im Lande vielfach an Saatgut, an den ' zur 
Bestellung der Felder nötigen Zugkräften, an landwirtschaftlichen Geräten und 
den sonstigen Betriebserfordernissen. 
Die staatliche Hilfsaktion erwies sich übrigens nicht nur mit Rücksicht 
auf die schwer geschädigten landwirtschaftlichen Kreise als notwendig, sondern 
lag auch im eminenten Interesse der Heeresverwaltung und der Allgemeinheit, 
da durch sie nach der nächsten Ernte sowohl die teilweise Deckung des Armee¬ 
bedarfes aus ben an die kriegerischen Operationen unmittelbar anschließenden 
Gebieten sichergestellt, als auch der Vorrat für die Befriedigung des Konsums 
der Bevölkerung beträchtlich vermehrt werden wird. 
Bei der Durchführung der Reaktivierungsaktion galt im allgemeinen 
der leitende Grundsatz, den Landwirten ihre landwirtschaftlichen Bedürfnisse 
in natura gegen sofortige oder gestundete Bezahlung unter günstigen Abgabe¬ 
bedingungen zilr Verfügung zu stellen. 
Der wichtigsten Frage, nämlich der Beschaffung des erforderlichen 
Saatgutes, stellten sich im Hinblicke auf die in der Monarchie herrschende 
allgemeine Knappheit an Saatgut besondere Schwierigkeiten entgegen. 
Um der ersten, sehr lebhaften Nachfrage nach Saatgut rechtzeitig gerecht 
zu werden, wurde zunächst tut freihändigen Ankaufe der dringendste vorläufige 
Bedarf an Saatgut gedeckt. Auf diesem Wege wurde außer nennenswerten
	        
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