Volltext: Bis Ende Juni 1915 ([1] ; 1915)

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können. Für weitere Lieferungen wußten erst bestimmte Angaben über Ab¬ 
stellungsmengen und Abstellungszeitew sowie über die Preise festgesetzt werden, 
zumal die auf den: Markte gängigen Preise inzwischen gestiegen waren. 
Unterdessen waren aber auch angesichts der dringend notwendigen 
raschen Deckung des Bedarfes mit größeren und kleineren Händlern und 
auch mit einzelnen Produzenten Liefergeschäfte mit kürzeren oder längeren 
Lieferungsfristen zu den verschiedensten Preisen geschlossen worden. Die aus 
vielen Gründen wünschenswerte Einheitlichkeit in der Beschaffungsweise schien 
zunächst in Frage gestellt, und die landwirtschaftlichen Genossenschaftsverbände 
hätten unter diesen Verhältnissen, obwohl sie nach getroffener Vorbereitung 
zur Lieferung bereit waren und die größte Leistungsfähigkeit und Verlä߬ 
lichkeit in der Bereitstellung der erforderlichen Berpflegsmengen erwarten 
ließen, für die Beschaffung der Armeeverpflegung wohl außer Betracht 
bleiben müssen. 
Aus diesen! Grund trat die Regierung mit dem Kriegsministerium 
in Fühlung und legte demselben die Bedingungen dar, unter denen 
die Verbände ihrer ganzen Organisation entsprechend der Beschaffung 
der Armeeverpflegung dienstbar gemacht werden könnten. Hierbei wurden die 
Preise erörtert, welche den Verbänden freihändige Lieferungen ermöglichen könnten. 
Auf Grund dieser Vermittlung wurden am 7. und 8. August 1914 
die Verbände angewiesen, für Rechnung der Heeresverwaltung Brot- und 
Fnttergetreide in jeder aüsbringbaren Menge so rasch als möglich anzukaufen 
und in an Bahnlinien gelegenen Sammelstellen (Lagerhäusern) bereit¬ 
zustellen. Die jeweils angekauften Beengen, beziehungsweise die in den 
Sammelstellen abschubbereit liegenden Vorräte waren den zur Disposition 
über diese Vorräte ermächtigten Verwaltungsstellen des Heeres wöchentlich 
nachzuweisen. Als Preise wurden die Kriegsleistungspreise zuzüglich eines 
Zuschlages für die Regie der Verbände und für die beigestellien Fruchtsücke 
festgesetzt. 
Die Tätigkeit der Genossenschaftsverbände hat hierauf rasch und gro߬ 
zügig eingesetzt. In verhältnismäßig kurzer Zeit waren gewaltige Mengen 
Brot- und Futtergetreide bereitgestellt, weit mehr als die Heeresverwaltung 
lausend zu verbrauchen und abzurufen in der Lage war. 
Da aber allmählich der Handel und die Mühlen den landwirtschaft¬ 
lichen Unterorganisationen und Einzellandwirten für Brotgetreide schon weit 
höhere Preise boten und diese daher nicht mehr geneigt waren, ohne das 
Zugeständnis einer entsprechenden Preiserhöhung, ihre Ware den Verbänden 
zur Verfügung zu stellen, da übrigens auch die Säcke unverhältnismäßig 
teurer geworden waren, wurden die Anlieferungen der Landwirte und land¬ 
wirtschaftlichen Organisationen an die Sammelstellen namentlich seit anfangs 
September nach und nach schwächer. 
Die Heeresverwaltung konnte sich damals noch nicht gleich entschließen 
die notwendige Erhöhung der Lieferungspreise, entsprechend den gestiegenen 
Handelspreisen, zuzugestehen oder die Beschaffungspreise regulierbar zu gestalten 
und sie, ähnlich wie im Beschaffungsverfahren zur Friedenszeit, für jeden in 
Betracht kommenden Militürkommandobereich monatlich durch die Intendanzen 
im Einvernehmen mit den Verbänden festzusetzen.
	        
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