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Gegenstand
Zugeständnis
19
Verlängerung der Zwi¬
schenlagerungsfrist im Elbe¬
umschlagsverkehr.
Die Zwischenlagerungsfrist wnrde für den in der Zeit
vom 1. August 1913 bis 31. August 1914 in den Zwischen¬
lagerstellen eingelagerten Rohzucker und Raffinadezucker von
12 auf 24 Monate verlängert.
V. Bl. Nr. 124 ex 1914 [1367].
20
Verlängerung der Frist
zur Erbringung des Nach¬
weises über den Export von
Raffinadezucker behufs Er¬
langung der Veredlungsbe¬
günstigung für Rohzucker.
Den Zuckerraffinerien werden für ihre Rohzuckerbezüge
gewisse Ermäßigungen gewährt, wenn sie nachweisen, daß sie
binnen einem Jahre nach dem Bezüge des Rohzuckers eine
entsprechende Menge Raffinadezucker exportiert haben.
Die Frist für den in der Zeit vom 1. August 1913 bis
31. August 1914 bezogenen Rohzucker wurde auf zwei Jahre
verlängert.
V. Bl. Nr. 137 ex 1914 [1485].
21
Verlängerung der Frist
zur Erbringung des Nach¬
weises über den Versand von
Malz behufs Erlangung des
Ausnahmetarifes 17 c für
Gerste.
Den Malzfabriken und Mälzereien werden für ihre Gerste¬
bezüge gewisse Ermäßigungen gewährt, wenn sie nachweisen,
daß sie binnen einem Jahre nach dem Bezüge der Gerste
eine entsprechende Menge Malz versendet haben.
Die Frist wurde für die in der Zeit vom 1. Äugelst
1913 bis 15. September 1914 bezogenen Gerstesendungen
auf 18 Monate (vom Tage der Gersteabnahme) verlängert.
B: Bl. Nr. 10 ex 1915 [135].
22
Verlängerung der Frist
für den Nachweis der Aus¬
fuhr von raffiniertem Spiritus
zwecks Erlangung des Export¬
tarifes E—21b.
Den Spiritusraffinerien werden für ihre Spirituserzeug-
nisse gewisse Ermäßigungen gewährt, wenn sie binnen zwei
Jahren nach dem Bezüge des Spiritus eine entsprechende
Menge Raffinadespiritus exportiert haben.
Die Frist für die in der Zeit vom 1. August 1912 bis
Ende Juli 1915 bezogenen Spiritussendnngen wnrde auf
drei Jahre verlängert.
B. Bl. Nr. 30 ex 1915 [305].
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Einräumung der Re-
expeditionsbegünstigung für
Zucker.
Zur Erleichterung der Einlagerung der Zuckervorräte
wurden Reexpeditionsbegünstigungen für Zucker eingeräumt,
und zwar für den Österreichischen Eisenbahnverband und für
den Elbe-Moldau-Umschlagverkehr in Brüx, für den Lokal¬
verkehr in Elbeteinitz-Zabor und für den Österreichisch¬
ungarisch-schweizerischen Eisenbahnverband in Taus.
B. Bl. Nr. 123 ex 1914 [1352].
„ „ „ 132 „ 1914 [1441].
„ „ „ 136 „ 1914 [1479] und
Nachtrag IV zum Elbeumschlagstarif für Westösterreich.