Volltext: Bis Ende Juni 1915 ([1] ; 1915)

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Gegenstand 
Zugeständnis 
19 
Verlängerung der Zwi¬ 
schenlagerungsfrist im Elbe¬ 
umschlagsverkehr. 
Die Zwischenlagerungsfrist wnrde für den in der Zeit 
vom 1. August 1913 bis 31. August 1914 in den Zwischen¬ 
lagerstellen eingelagerten Rohzucker und Raffinadezucker von 
12 auf 24 Monate verlängert. 
V. Bl. Nr. 124 ex 1914 [1367]. 
20 
Verlängerung der Frist 
zur Erbringung des Nach¬ 
weises über den Export von 
Raffinadezucker behufs Er¬ 
langung der Veredlungsbe¬ 
günstigung für Rohzucker. 
Den Zuckerraffinerien werden für ihre Rohzuckerbezüge 
gewisse Ermäßigungen gewährt, wenn sie nachweisen, daß sie 
binnen einem Jahre nach dem Bezüge des Rohzuckers eine 
entsprechende Menge Raffinadezucker exportiert haben. 
Die Frist für den in der Zeit vom 1. August 1913 bis 
31. August 1914 bezogenen Rohzucker wurde auf zwei Jahre 
verlängert. 
V. Bl. Nr. 137 ex 1914 [1485]. 
21 
Verlängerung der Frist 
zur Erbringung des Nach¬ 
weises über den Versand von 
Malz behufs Erlangung des 
Ausnahmetarifes 17 c für 
Gerste. 
Den Malzfabriken und Mälzereien werden für ihre Gerste¬ 
bezüge gewisse Ermäßigungen gewährt, wenn sie nachweisen, 
daß sie binnen einem Jahre nach dem Bezüge der Gerste 
eine entsprechende Menge Malz versendet haben. 
Die Frist wurde für die in der Zeit vom 1. Äugelst 
1913 bis 15. September 1914 bezogenen Gerstesendungen 
auf 18 Monate (vom Tage der Gersteabnahme) verlängert. 
B: Bl. Nr. 10 ex 1915 [135]. 
22 
Verlängerung der Frist 
für den Nachweis der Aus¬ 
fuhr von raffiniertem Spiritus 
zwecks Erlangung des Export¬ 
tarifes E—21b. 
Den Spiritusraffinerien werden für ihre Spirituserzeug- 
nisse gewisse Ermäßigungen gewährt, wenn sie binnen zwei 
Jahren nach dem Bezüge des Spiritus eine entsprechende 
Menge Raffinadespiritus exportiert haben. 
Die Frist für die in der Zeit vom 1. August 1912 bis 
Ende Juli 1915 bezogenen Spiritussendnngen wnrde auf 
drei Jahre verlängert. 
B. Bl. Nr. 30 ex 1915 [305]. 
23 
Einräumung der Re- 
expeditionsbegünstigung für 
Zucker. 
Zur Erleichterung der Einlagerung der Zuckervorräte 
wurden Reexpeditionsbegünstigungen für Zucker eingeräumt, 
und zwar für den Österreichischen Eisenbahnverband und für 
den Elbe-Moldau-Umschlagverkehr in Brüx, für den Lokal¬ 
verkehr in Elbeteinitz-Zabor und für den Österreichisch¬ 
ungarisch-schweizerischen Eisenbahnverband in Taus. 
B. Bl. Nr. 123 ex 1914 [1352]. 
„ „ „ 132 „ 1914 [1441]. 
„ „ „ 136 „ 1914 [1479] und 
Nachtrag IV zum Elbeumschlagstarif für Westösterreich.
	        
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