Volltext: Bis Ende Juni 1915 ([1] ; 1915)

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3 § 
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Gegenstand 
Zugeständnis 
9 
Frachtermäßigung für 
Eicheln der Position E—1 
als Futtermittel. 
Auf den Strecken der k. k. österreichischen Staatsbahnen 
wird der Spezialtarif 3 bei Aufgabe als Frachtgut, Fracht¬ 
zahlung für mindestens 10.000 Kilogramm und Einhaltung 
der Anwendungsbedingungen des Ausnahmetarifes 30b des 
Lokalgütertarifes gewährt. 
Die Südbahn, die Buschtehrader Eisenbahn, die Aussig- 
Teplitzer Eisenbahn, die Salzkammergut-Lokalbahn, die Ziller¬ 
talbahn und die Niederösterreichischen Landesbahnen gewähren 
ein gleiches Zugeständnis. 
Gültig längstens bis 31. Dezember 1915. 
V. Bl. Nr. 11 ex 1915, fortl. Nr. 152, 
„ „ „ 19 „ 1915, „ „ 163, 
„ „ „ 23 „ 1915, „ „ 173, 
n n n 24 „ 191o, „ „ 176 und 
„ „ „ 35 „ 1915, „ „ 186. 
10 
Frachtbegünstigung für 
1. Bierhefe, getrocknet, unge¬ 
reinigt, in Säcken der 
Position 8—8, lit. b), 
2. flüssige Brauereiabfälle. 
Auf den Strecken der k. k. österreichischen Staatsbahnen, 
der Südbahn, der Aussig-Teplitzer Eisenbahn und der Busch¬ 
tehrader Eisenbahn wird bei Aufgabe als Frachtgut und 
Frachtzahlung für mindestens 10.000 Kilogramm gewährt: 
Ad l) für getrocknete Bierhefe Klasse C, wenn die Sen¬ 
dungen in Österreich als Futtermittel Verwendung finden; 
ad 2) für flüssige Brauereiabfälle der Ausnahmetarif 2 6, 
wenn die Sendungen in Österreich zur Herstellung getrock¬ 
neter Bierhefe für Futterzwecke Verwendung finden. 
Im Kartierungswege. 
Gültig längstens bis 31. Dezember 1915. 
V. Bl. Nr. 10 ex 1915, fortl. Nr. 146, 
„ „ „ 21 „ 1915, „ „ 8 (Berichtigung), 
n n rt Io „ 191k), „ „ 154, 
„ „ „ 23 „ 19 Io, „ „ 170. 
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Frachtermäßigung für 
Heu und Stroh der Position 
8—11 nach den Kronländern 
Salzburg, Tirol und Vor¬ 
arlberg. 
Für Heu und Stroh werden von allen Stationen rück¬ 
sichtlich der Strecken der k. k. österreichischen Staatsbahnen 
nach allen Stationen in Salzburg, Tirol und Vorarlberg 
bei Aufgabe als Frachigut und Frachtzahlung für mindestens 
10.000 Kilogrannn folgende Frachtermäßigungen zugestanden: 
bis 54 Kilometer Spezialtarif 3, 
von 55 bis 101 Kilometer 35 b für 100 Kilogramm, 
„ 101 Kilometer an der Ausnahmetarif 2 6. 
Auf den Strecken der Südbahn wird gewährt: 
bis 54 Kilometer Spezialtarif 3, 
von 55 bis 101 Kilometer 37 b für 100 Kilogramm, 
„ 101 Kilometer an der Ausnahmetarif 2 a. 
Im Kartierungswege. 
Gültig bis auf Widerruf, längstens bis Ende des 
Krieges.
	        
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