Volltext: Bis Ende Juni 1915 ([1] ; 1915)

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Mitte Dezember 1915 abzulegende Prüfung aufgenommen werden. Bei 
Bestehen dieser Prüfung erfolgt sodann ihre definitive Aufnahme in den 
betreffenden Jahrgang unter nachträglicher Ausfolgung des Jahreszeugnisses 
pro 1914/15. Bei Nichtbestehen dieser Prüfung, beziehungsweise bei einem 
Eintreffen an die Anstalt erst nach den: 1. November 1915 wird der 
betreffende Schüler den von ihm zuletzt besuchten Jahrgang zu wiederholen 
haben. 
Genossenschaftliche Kreditorganisation. 
Bei Eintritt des Kriegszustandes nnb den damit gegebenen Ein¬ 
wirkungen auf die wirtschaftlichen Verhältnisse erschien es dringend geboten, 
die landwirtschaftliche Geld- und Kreditorganisation vor heftigen Erschütte¬ 
rungen 51t bewahren, um ihre volkswirtschaftlich so wichtige Tätigkeit auch 
unter den neuen Verhältnissen sicherzustellen. 
Die Regierung ließ daher sowohl bei Beginn des Krieges als 
auch später bei einzelnen besonderen Veranlassungen die landwirtschaft¬ 
liche Bevölkerung durch die zuständigen Stellen entsprechend belehren und 
namentlich darüber aufklären, daß die Spareinlagen bei den landwirtschaft¬ 
lichen Kreditgenossenschaften, insbesondere aber bei den auf dem Grundsatz 
der unbeschränkten Haftung und weitgehender innerer Kontrolle aufgebauten 
Raiffeisenkaffen besonders sicher und noch dazu zinsbringend aufbewahrt 
seien, so daß keinerlei Grund für unnötige Behebungen von Einlagen 
bestünde. 
Dieser Einflußnahme und analogen anderen Bemühungen ist es auch 
gelungen, größere Runs auf landwirtschaftliche Kreditgenossenschaften zu 
verhüten. 
Um eine zu starke Inanspruchnahme der genossenschaftlichen Kredit¬ 
organisation der Landwirtschaft zu vermeiden, mußten in den Moratorinms- 
verordnnngen auch der Möglichkeit, Spar- und Kontokorrenteinlagen bei 
Kreditgenossenschaften zu beheben, gewisse gerechtfertigte Grenzen gesetzt 
werden/ wobei namentlich auf die vielfach nur über kleinere Einzeleinlageu 
verfügenden Raiffeisenkaffen besondere Rücksicht genommen wurde. 
Weiter war die Regierung bestrebt, den landwirtschaftlichen Genoffen¬ 
schaftsverbänden und Genossenschaftszentralkaffen den für sie so wichtigen 
Eskompte- und Lombardkredit bei der Postsparkasse sowie bei der Öster¬ 
reichisch-ungarischen Bank zu sichern, Bestrebungen, welche bei den erwähnten 
beiden Stellen ein sehr dankenswertes Entgegenkommen gefunden haben. 
Auch wurde dafür Sorge getragen, daß die Landwirtschaft und speziell 
die erwähnten genossenschaftlichen Verbände in den einzelnen Geschäftsstellen 
der Kriegsdarlehenskaffe eine entsprechende Vertretung und damit die Gewähr 
einer Berücksichtigung ihrer Bedürfnisse fanden. 
Unter anderem ist es auch diesen Maßnahmen zu danken, daß es 
gelang, die genossenschaftliche Kreditorganisation vor Schädigungen zu be¬ 
wahren, so daß sie selbst unter den erschwerten wirtschaftlichen Verhältnissen 
allen ihren durch die Kriegsverhältnisse oft sehr wesentlich gesteigerten 
Ausgaben in vollem Maße gerecht werden konnte.
	        
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