Volltext: Bis Ende Juni 1915 ([1] ; 1915)

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Beschaffung von Saatgut. 
Ausdehnung der Weiderechte. 
ferner über Antrag landwirtschaftlicher Korporationen oder der k. k. Samen¬ 
kontrollstation Wien ansuchenden Parteien Zuschläge zu den normierten 
Höchstpreisen für Weizen, Roggen, Gerste, Mais, Hafer und Kartoffeln für 
den Verkauf zu Anbauzwecken bewilligt. 
Hierbei wurden drei Kategorien, und zwar hochgezüchtetes Saatgut 
(Zuschlag 8 bis 12 K pro 100 Kilogramm), Nachbau von solchem (Zuschlag 
4L 50 h) und sogenanntes gewöhnliches Saatgut, das ist bloß geputzte 
Konsumware, beziehungsweise bloß geklaubte Kartoffeln (Zuschlag 2 K 50 h) 
unterschieden. Diese Bewilligungen wurden in Evidenz gehalten und erloschen 
mit dem 15. Mai. 
Knapp vor Beginn des Frühjahrsanbaues zeigte sich plötzlich in 
manchen Gebieten doch ein wesentlicher Mangel an Saatgut. Es war dies 
insbesondere in Tirol und Vorarlberg, überraschenderweise aber auch in 
Niederösterreich der Fall. Die Regierung war daher bemüht, den die Versorgung 
dieser Gebiete mit Saatgut leitenden landwirtschaftlichen Korporationen diese 
Aufgabe in jeder Weise zu erleichtern, so durch Angabe von Bezugsquellen 
für Saatgut, durch Erwirkung der im Sinne der Kaiserlichen Verordnung 
vom 21. Februar 1915, R. G. Bl. Nr. 41, erforderlichen Transportbewilligungen 
usw. Durch diese und ähnliche Maßnahmen gelang es, den Saatgutbedarf 
bis zum letzten Termin des Anbaues fast überall zu decken. 
Als im Herbste die in landwirtschaftlichen Kreisen bestbekannte Kar- 
toffelzuchtanstalt Dolkowski in Nowa Wieä bei Kenty genötigt war, einen 
Teil ihrer Zuchtkartoffeln zu bergen, übernahm diese das Ackerbanministerium 
in Verwahrung und sorgte dann für den Anbau dieses hochgezüchteten 
Saatgutes. Der nach Abzug der au den Züchter zurückerstatteten doppelten 
Saatgutmeuge verbleibende Rest wird seinerzeit im Interesse der Förderung 
des Kartoffelbaues wieder den Landwirten zugänglich gemacht werden. 
Unterstützung der Landwirtschaft durch die Staats- und 
Fondsforstverwaltung und den Privatwaldbesttz. 
Die durch den Krieg notwendig gewordene möglichste Ausnützung der 
Getreidevorräte für die Volksernährung entzieht unseren Viehbeständen einen 
wesentlichen Teil der ihnen sonst zukommenden Futtermittel. Für diesen Ent¬ 
zug mußte tunlichst Ersatz geschaffen werden. Ebenso war zur Schonung der 
Strohvorräte Vorsorge für die Beschaffung anderer Streumittel zu treffen. 
In ersterer Beziehung kam neben den auf die Vermehrung des Futter¬ 
anbaues und die Beweidung von Wiesen, Weiden und Alpen abzielenden 
Maßnahmen die möglichste Ausnützung des in den Wäldern vorkommenden 
natürlichen Graswuchses im Wege der Weide oder dessen sonstige Gewinnung 
sowie die Erzeugung von Futtcrlaub, in der anderen Richtung die 
Gewinnung von Wald- und Torfstreu in Betracht. 
Die Regierung hat daher zunächst verfügt, daß die Staats- und Fonds¬ 
forste für diese Nutzungen geöffnet werden. In den mit Weideservituten 
belasteten Wäldern wurde die Weidezeit verlängert und darauf hingewirkt, 
daß die Weide gegebenenfalls auch durch Zulassung des Viehes Nicht¬ 
berechtigter voll ausgenützt, die nicht belasteten Wälder nach forstwirtschaft-
	        
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