Volltext: Bis Ende Juni 1915 ([1] ; 1915)

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fälliger Coupons der Kriegsanleihe auf dem Lande und in kleineren Orten, 
wo keine Banken oder Wechselstuben bestehen, zu treffen. Es sollen daher 
die k. k. Postämter mit der Couponseinlösung betraut und wesentliche Ver¬ 
einfachungen bei der Behebung der Zinsen der makulierten, sogenannten 
Namenobligationen der Kriegsanleihe verfügt werden. 
Effektenbörsen. 
Auf dem Effektenmärkte hatten die Kurse während der ersten sieben 
Monate des Jahres 1914 unter dem Einflüsse der allgemeinen wirtschaftlichen 
Depression und der Vorgänge in Albanien eine allmähliche Abschwächung 
erfahren. Die Engagements waren auch bei Kriegsausbruch an der Wiener 
Börse verhältnismäßig nicht allzu bedeutend, wenngleich ein am 25. Juli 
1914 in Wien verbreitetes Gerücht einer friedlichen Beilegung der außen¬ 
politischen Differenzpunkte noch zu einer Haussebewegung der meisten 
Spekulationswerte geführt hatte. Es mußte aber befürchtet werden, daß die 
sich bestätigende Nachricht von ernstlichen kriegerischen Verwicklungen Zeinen 
plötzlichen Kurssturz unter möglicherweise panikartigen Erscheinungen zur 
Sistiernng der Börse- Folge haben könne. Deshalb hat auch die Wiener Börsekammer in einer 
Versammlungen. am 26. Juli 1914 abgehaltenen Sitznng den Beschluß gefaßt, daß die 
Börseversanunlungen an den nächsten drei Tagen auszufallen haben. In der 
Sitzung der Wiener Börsekammer vom 29. Juli 1-914 wurde dann die 
Sistierung der Börseversammlungen auf unbestimmte Zeit beschlossen. Auch 
die Vorstände der Prager und Triester Börse haben gleichzeitig analoge 
Verfügungen getroffen. Die Schließung der Effektenbörsen hat sich denn auch 
als eine sehr zweckmäßige Maßnahme erwiesen, die alsbald auch im Aus- 
lande Nachahmung gefunden hat. 
Der Gefahr der Entwicklung eines Winkelbörseverkehres bemühte man 
sich schon vorher durch verschiedene polizeiliche Anordnungen, die im Ein¬ 
vernehmen mit dem Börsekvmmissür und der Börsekammer getroffen wurden, 
sowie durch die Androhung strenger disziplinärer Bestrafung nach Möglichkeit 
vorzubeugen. 
Engagementsabwicklung. Im Laufe des Monates August wurde dann die außerordentlich nächtige 
und schwierige Frage der Abwicklung der pendenten Engagements von der 
Wiener Börsekammer, dank der raschen.Initiative ihrer Mitglieder und ihres 
Bureaus, unter Mitwirkung des Börsekommissärs, in einer allseits, auch im 
Auslande als mustergültig anerkannten Weise gelöst. Zunächst wurde mit Ver¬ 
fügung der Börsekammer vom 1. August 1914 der Kassatag für die ordnungs¬ 
mäßig zur Aufgabe gelangten Arraugementgeschäfte vom 5. August auf den 
3. September verlegt. Mit Verordnung vom 18. August 1914 setzte die 
Kammer eine mit weitgehenden Vollmachten ausgestattete dreigliedrige Kommission 
ein, welche in der Zeit vom 20. bis 25. August durch Einvernahme sämtlicher 
in Betracht kommenden Firmen und Börsebesucher sich ein vollständiges Bild 
von dem Stande der Engagements verschaffte. Dank der werktätigen Unter¬ 
stützung der Banken, welche die noch nicht versorgten Effekten teils in Kost 
nahmen, teils für Rechnung der Übernehmer verkauften, war es möglich, den 
Kassatag am 3. September, in welchen dann auch die Ultimo August
	        
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