Volltext: Bis Ende Juni 1915 ([1] ; 1915)

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Eisen, Flachs, Gerste, Goldwaren in Partien, Graphit, Hänte, Hafer, Hanf, 
Hirse, Holz (auch Schnittholz), Kaffee, Kakaobohnen, kileesamen, Knoppern 
und Valonea, Kohlreps, Leder, Leim, Leinsamen, Mais (der an luftigen 
trockenen Orten lagert und hinreichend unter Wahrung der Sicherheit der 
Darlehenskasse bearbeitet werden kann), Malz, Materialwaren, Öle, Ölkuchen, 
Papier, Pappe, Pottasche, Reis, Roggen, Rohseide, Rüböl, Rum, Sämereien 
(Glanzsamen, Mohnsamen, Rübensamen, Grassamen), Schaftvolle, Schweinefett, 
Seidenkokons (gedörrt), Spiritus (wenn die Aufbewahrung derart ist, daß die 
normale Schwendung nicht überschritten wird), Talg und Unschlitt, Talkum, 
Waldsamen, Weine (nur gut vergorene, von den Rückständen abgezogene), 
Weizen, Zucker, Zwetschken, Zwetschkenmus, Halbfabrikate und Ganzfabrikate 
nur nach fallweiser Zustimmung der Direktion der Kriegsdarlehenskasse. 
Die belehnbaren Waren werden im allgemeinen bis zur Hälfte, ausnahms¬ 
weise bis zu zwei Dritteln des Schätzwertes bevorschußt; für die Belehnung 
von unter Steueraufsicht befindlichem Rübenzucker gelten besondere Geschäfts- 
bestimmungen. 
Mit dem Erlasse des Finanzministeriums vom 7. November 1914 
wurden überdies Vorschriften für die Mitwirkung der gefällsamtlichen Über¬ 
wachungsorgane der Zuckererzeugungsstätten und Zuckerprivatfreilager bei den 
Darlehensgeschäften der Kriegsdarlehenskasse erlassen. 
Anzahl der Darlehen. Nach der Anzahl der Darlehen bietet die Geschäftstätigkeit der Kriegs- 
darlehenskasse folgendes Bild: 
Vom 12. Oktober 1914 bis 
Ende 
Erteilte 
Darlehen 
Vollständig 
zurückgezahlte 
Darlehen 
Dezember 1914 .... 
1.668 
57 
Vom 1. Jänner 1915 . bis 
Juni 1915 
Ende 
3.043 
1.054 
Insgesamt. 
4.711 
1.111 
Ende Dezember 1914 waren somit 1.611 Darlehen, 
Ende Juni 1915 3.600 Darlehen ausständig. 
Die meisten der gewährten Darlehen bewegen sich in kleineren Beträgen, 
ungefähr die Hälfte der Darlehen entfällt auf Beträge unter 1000 K; dies 
gilt im allgemeinen auch von den Warendarlehen; auf Rübenzucker wurden 
naturgemäß Darlehen in größeren Summen flüssig gemacht. 
Ausgabe von Darlehens- Der Betrag der ausgegebenen Darlehenskassenscheine beziffert sich 
kassenscheinen. Ende Dezember 1914 mit 43,952.500 K 
Ende Juni 1915 mit 47,239.750 „ 
Die Darlehen werden im Giroverkehre der Österreichisch-ungarischen 
Bank durch Ausfertigung eines Schecks auf das Girokonto der Geschäftsstelle 
der Kriegsdarlehenskasse bei der Österreichisch-ungarischen Bank flüssig gemacht; 
dem Darlehensnehmer steht es frei, den Darlehensbetrag in Kassenscheinen der 
Kriegsdarlehenskasse oder in Banknoten in Empfang zu nehmen. 
Der Österreichisch-ungarischen Bank werden seitens der Geschäftsstelle 
täglich Kriegsdarlehenskassenscheine ine Betrage der zur Auszahlung ange¬ 
wiesenen Darlehen ausgefolgt; im Ausmaße der Darlehensrückzahlung findet
	        
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