Volltext: Bis Ende Juni 1915 ([1] ; 1915)

Rübenversrachnmg. 
Kriegssahrordmlng in wenigen Tagen ein außerordentlich starker Personen¬ 
verkehr bewältigt werden. Noch eine gewisse Zeit nachher hielt die Stauung 
des Reisegepäckes und der Bergnngsgüter in den Stationen an. 
Nach Einführung der Kriegsfahrordnnng konnte der Zivilpersonell¬ 
verkehr nur bares) einzelne langsam verkehrende Postzüge mit Legitimatious- 
zwang aufrecht erhalten werden. Bald jedoch wurde an eine, wenn auch nur 
bescheidene Ausgestaltung des Fahrplanes der Strecken im Umkreise größerer 
Städte geschritten und auch im Fernverkehre wurden einzelne Anschlüsse der 
Postzüge in den Grenzstationen der verbündeten und neutralen Staaten her¬ 
gestellt. In der ersten Hälfte des Monats August konnten sodann auf 
mehreren, für militärische Zwecke weniger beanspruchten Linien neue Züge 
für den Zivilverkehr eingelegt rmd der Legitimationszwang ganz oder doch 
teilweise aufgehoben, sowie durch ein Schnellzngspaar in der Srrecke Wien- 
Nordwestbahnhof—Tetschen— Berlin-Anhalterbahnhof und zurück eine rasche 
Verbindung mit dem verbündeten Reiche geschaffen werden. Ferner gelangte 
am 26. August 1914 auf der Wiener Stadtbahn ein beschränkter Zivilverkehr 
wieder zur Einführung. 
Nachdem die für die Zivilpersonenheförderilng bestimmten Züge zunächst 
in Anpassung an die MilitärzugsfahrordnllNgell nur mit geringer Geschwindig¬ 
keit verkehrt hatten, wurde anl 1. September 1914 im Gesamlbereiche der 
österreichischen Staatsbahnen, mit Ausnahme der galizischen Linien und der 
Linien im Bereiche der Nordbahndirektion, die Friedensfahrordnung für den 
Personenverkehr in beschränktem Umfange wieder aufgenommen. 
Daran schlossen sich durch Einrichtung von Schnellzügen, Abkürzung 
der Fahrzeit n. a. m. weitere Ausgestaltungen des Personenverkehres und 
es wurde nach und nach allen im Hinblicke auf die Verhältnisse berechtigten 
billigen Ansprüchen Rechnung getragen. 
Auch die durch den Krieg an den Südwestgrenzeil neuerlich veranlaßten 
Einschränkungen des Personenverkehres silld außerhalb des unmittelbaren 
Kriegsgebietes bereits zu nicht geringem Teile behoben. 
Wagendienst. 
Vom Zeitpunkte der Verlautbarung der Mobilisierung an bilden die 
gesamten Wagen der österreichischen und ungarischen Eisenbahnen, dann der 
Wagenleihgesellschaften sowie der Privatparteien einen einzigen Wagenpark, 
über den die Militärverwaltung ausschließlich verfügt. Dies hat zur Folge, 
daß die Bedeckung des Wagenbedarfes für Zivilgüter erst nach voller Befrie¬ 
digung des jeweiligen militärischen Erfordernisses erfolgen kann. 
Diese Umstände traten bei Kriegsausbruch zu einer Jahreszeit in 
Erscheinung, zu welcher regelmäßig die österreichischen und ungarischen Bahn- 
verwaltungen vollauf beschäftigt sind, um die nur auf wenige Wochen 
beschränkte Herbstkampagne mit ihren außerordentlich starken Wagenanforde- 
rungen für den Rüben-, Zucker- und Kohlenverkehr zu bewältigen. 
Zunächst wurde für die Zuckerindnstrie, für die im Vergleiche zum 
Vorjahre mit einem gleich großen Bedarfe an Wagen für den Rübenverkehr 
und mit einem eventuell erhöhten Bedarf für den Kohlenverkehr zu rechnen
	        
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