Volltext: Bis Ende Juni 1915 ([1] ; 1915)

87 
Häute- und Lederzentrale 
A. G. 
Verbot der freiwilligen 
Häuteversteigerungen. 
Anzeige der Vorräte. 
Höchstpreise für Häute und 
Leder. 
Bedarfsmakerralrcn der Krirgsledrrindustrie. 
Die Sicherstellung der Bedarfsmaterialien der Kriegslederindustrie 
wurde durch eine Reihe von Aktionen angestrebt, die im Zusammenwirken 
mit der Kriegsverwaltung eingeleitet wurden. 
Zunächst wurde der Zusaunuenschluß der Interessenten in der „Hänte- 
und Lederzentrale A. G." veranlaßt, die sich die gemeinschaftliche 
Beschaffung dieser Materialien einschließlich des Ankaufes von Leder für 
Bekleidungs- und Ausrüstungssorten zur Aufgabe gestellt hat. Die nächste 
und wichtigste Sorge der Gesellschaft war mit Rücksicht auf die Bedeutung, 
die die überseeischen Gerbstoffe in der Gerberei erlangt haben, die Beschaffung 
dieser. Die Anfügung einer besonderen Organisation für die einheitliche Ver¬ 
sorgung der Kriegslederindustrie mit den erforderlichen Mengen von Roh¬ 
häuten ist im Zuge. 
Übermäßigen Preissteigerungen auf dem Rohhäntemarkte vorzubeugen, 
war der Zweck der sodann erlassenen 
Verordnung des Handelsministers im Einvernehmen 
mit dem Minister des Innern, dem Minister für 
öffentliche Arbeiten und dem Ackerbauminister vom 
20. Jänner 1915, R. G. Bl. Nr. 14, 
mit der das Verbot von freiwilligen Häuteversteigerungen ausgesprochen 
wurde, da die bestehenden Preistendenzen durch diese Versteigerungen 
erfahrungsgemäß verschärft werden. 
Um die Grundlagen für weitere Requisitionsmaßnahmen oder Einkaufs- 
aktionen auf dem Gebiete der Häute-, Gerbstoff- und Lederbeschaffnng zu 
gewinnen, wurde mit der 
Verordnung des Handelsministeriums im Einver¬ 
nehmen mit dem Ministerium des Innern, dem 
Ministerium für öffentliche Arbeiten und dem Mini¬ 
sterium für Landesverteidigung vom 4. März 1915, 
R. G. Bl. Nr. 53, 
die periodische (I4tägige) Anzeige über die Vorräte in diesen Materialien 
und an dem für die Lederindustrie wichtigsten Fettstoffe (Degras) angeordnet. 
Die hierdurch gewonnene Statistik ermöglicht auch die sachgemäße 
Behandlung der gestellten Ansuchen um Gestattung der Ausfuhr solcher 
Materialien. 
Um der insbesondere infolge der großen Aufträge der Militärverwal¬ 
tung stärker hervortretenden Tendenz zu einer über das Anwachsen der 
Gestehungskosten hinausreichenden Preiserhöhung beim fertigen Leder ent¬ 
gegenzuwirken, wurden mit der 
' Verordnung des H and elsministers im Einvernehmen 
mit dem Minister des Innern, Finanzminister, Minister 
für öffentliche Arbeiten, Ackerbauminister und dem 
Minister für Landesverteidigung vom 26. Mai 1915, 
R. G. Bl. Nr. 140, 
für die wichtigsten Ledersorten Höchstpreise festgesetzt. In dieser Verordnung 
wurden auch die Rohhäute der Höchstpreisregelung unterzogen.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.