die eine oder die andere Form einer grundsätzlichen Regelung
entschließt, und daß sie außerdem möglichst bald Maßnahmen
ergreift, um den in den polnischen Westprovinzen vorhan¬
denen Chauvinismus zu zügeln, der die ernste Gefahr in sich
schließt, die so glücklich eingeleitete Zusammenarbeit zwischen
der Deutschen und der Polnischen Regierung an einer frucht¬
baren Weiterentwicklung zu hindern.
Am /. November 1937 kam dann auch tatsächlich eine „Über¬
einstimmende Erklärung“ beider Regierungen zustande. Auf Grund
der polnischen Weigerung jedoch, einem Vertrag mit genauen Ver¬
pflichtungen beiderseits %u^ustimmen, war auch diese Erklärung in
der Praxis %u weitgehender Wertlosigkeit verurteilt.
Mit den polnischen Gewaltmaßnahmen gegen die deutschen Volks¬
gruppen gingen ständige antideutsche Provokationen Hand in Hand.
Daß am Ende der polnischen Politik gegen Danzig die Eingliederung
der Freien Stadt in den polnischen Staat stehen müsse, kam klar in
einer nationalpolnischen Kundgebung '%um Ausdruck, über die der
Generalkonsul des Deutschen Reiches in Danzig an das Auswärtige
Amt berichtet:
Nr. 10 (192)
Der Deutsche Generalkonsul in Danzig an das Auswärtige Amt
Bericht
Danzig, den 15. November 1937
Anläßlich des Jahrestages der polnischen Unabhängigkeits¬
erklärung am 11. November fanden am letzten Sonntag in
den von polnischen Minderheiten bewohnten Dörfern des
Freistaates Danzig Feiern statt. Diese wurden von zahlreichen
Vertretern des Polentums aus Dapzig besucht.
Bemerkenswert an der Feier im Dorfe Groß-Trampken
sind Ausführungen in der Rede des Diplomatischen Vertreters
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