Volltext: 100 Dokumente zur Vorgeschichte des Krieges

lung dem ungebundenen Ermessen der Landesbehörden über¬ 
lassen bliebe. In der Tat lassen seit längerer Zeit, insbesondere 
aber im letzten Jahre, die Beobachtungen leider keinen Zweifel, 
daß mit Unterstützung amtlicher Stellen und behördlich ge¬ 
förderter privater Organisationen planmäßig daran gearbeitet 
wird, das wirtschaftliche Fundament der deutschen Minderheit 
in Polen zu erschüttern und alle diejenigen, die sich zum 
Deutschtum bekennen, zu einer Änderung in ihrer Einstellung 
zum Deutschtum zu veranlassen. 
6. Es ist nicht beabsichtigt, schon jetzt in die Erörterung 
von Einzelheiten einzutreten. Um aber die deutsche Beschwerde 
nicht als vage und unsubstanziiert erscheinen zu lassen, sei 
kurz auf folgende Punkte hingewiesen: 
a) auf die übermäßige Heranziehung des deutschen Grund¬ 
besitzes zur Bodenabgabe auf Grund der Agrarreform, 
wie sie vor allem im letzten Jahr erfolgt ist; 
b) auf die fortschreitende Polonisierung des seit Generationen 
in deutscher Hand befindlichen Grundbesitzes durch Aus¬ 
übung des Wiederkaufs- und des Vorkaufsrechtes; 
c) auf die praktisch in erster Linie gleichfalls gegen das 
Deutschtum gerichtete Auslegung der Grenzzonengesetz¬ 
gebung*; 
d) auf die Tatsache, daß seit einiger Zeit Angehörige der 
deutschen Minderheit nur noch in Ausnahmefällen die 
behördliche Genehmigung zur Eröffnung von Läden, 
Geschäften und wirtschaftlichen Betrieben erhalten und 
daß deutschstämmigen Ärzten, Apothekern und Rechts¬ 
anwälten von den Behörden größte Schwierigkeiten bei 
der, Eröffnung ihrer Praxis gemacht werden; 
* Durch die Gren^onenverOrdnung vom 29. Dezember 1927 und die dazu er¬ 
lassenen Ausführungsverordnungen wurden Beschränkungen des Aufenthaltes und 
des Erwerbs von Grundbesitz innerhalb einer bestimmten Zone eingeführt. Zu 
dieser' Zone gehörte ganz Pommerellen, also das gesamte Korridorgebiet, fast die 
ganze Provinz Posen und ganz Ober Schlesien. Trotz dieser deutschen Vorstellungen 
wurde die Grenzzonenverordnung am 1. fuli weiter verschärft. 
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