Die Deutsche Reichsregierung glaubte ein Recht darauf zu
haben, daß unter diesen Umständen wenigstens nachträglich die
sofortige Benennung einer polnischen Persönlichkeit statt¬
finden würde. Denn es ist der Reichs regierung nicht zuzumuten,
ihrerseits fortgesetzt die Bereitwilligkeit zur Inangriffnahme
solcher Verhandlungen nicht nur zu betonen, sondern auch
dafür bereitzusitzen, von der polnischen Seite aber nur mit
leeren Ausflüchten und nichtssagenden Erklärungen hin¬
gehalten zu werden.
Aus einer inzwischen stattgefundenen Demarche des Pol¬
nischen Botschafters geht erneut hervor, daß auch dieser nicht
bevollmächtigt ist, in irgendeine Diskussion einzutreten oder
gar zu verhandeln.
Somit haben der Führer und die Deutsche Reichs regierung
nun 2 Tage vergeblich auf das Eintreffen eines bevollmäch¬
tigten polnischen Unterhändlers gewartet.
Unter diesen Umständen sieht die Deutsche Regierung auch
dieses Mal ihre Vorschläge praktisch als abgelehnt an, obwohl
sie der Meinung ist, daß diese in der Form, in der sie auch der
Englischen Regierung bekanntgegeben worden sind, mehr als
loyal, fair und erfüllbar gewesen wären.
Die Reichsregierung hält es für angebracht, der Öffentlich¬
keit Kenntnis von diesen dem Britischen Botschafter durch den
Reichsaußenminister von Ribbentrop mitgeteilten Verhand¬
lungsgrundlagen zu geben*.
* Im Wortlaut der amtlichen deutschen Mitteilung folgte hier der oben unter
Anlage II abgedruckte Vorschlag.
Daß Pokert von keinerlei Verständigungswillen mehr erfüllt war,
sondern den Augenblick gekommen sah, unter Ausnützung der
britischen Blankovollmacht in der ihm von England ^gedachten Rolle
den Krieg gegen Deutschland auszulösen, zeW die Meldung des
Warschauer Rundfunksenders, die am 31. August 23 Uhr durch¬
gegeben wurde:
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