Volltext: 100 Dokumente zur Vorgeschichte des Krieges

5* Da die Deutsche Reichsregierung heftigste Beschwerden 
gegen die polnische Minderheitenbehandlung vorzu¬ 
bringen hat, die Polnische Regierung ihrerseits glaubt, 
auch Beschwerden gegen Deutschland Vorbringen zu 
müssen, erklären sich beide Parteien damit einverstanden, 
daß diese Beschwerden einer international zusammen¬ 
gesetzten Untersuchungskommission unterbreitet werden, 
die die Aufgabe hat, alle Beschwerden über wirtschaftliche 
und physische Schädigungen sowie sonstige terroristische 
Akte zu untersuchen. 
Deutschland und Polen verpflichten sich, alle seit dem 
Jahre 1918 etwa vorgekommenen wirtschaftlichen und 
sonstigen Schädigungen der beiderseitigen Minoritäten 
' wiedergutzumachen bzw. alle Enteignungen aufzuheben 
oder für diese und sonstige Eingriffe in das wirtschaftliche 
Leben eine vollständige Entschädigung den Betroffenen 
zu leisten. 
14. Um den in Polen verbleibenden Deutschen sowie den 
in Deutschland verbleibenden Polen das Gefühl der 
internationalen Rechtlosigkeit zu nehmen und ihnen vor 
allem die Sicherheit zu gewähren, nicht zu Handlungen 
bzw. zu Diensten herangezogen werden zu können, die 
mit ihrem nationalen Gefühl unvereinbar sind, kommen 
Deutschland und Polen überein, die Rechte der beider¬ 
seitigen Minderheiten durch umfassendste und bindende 
Vereinbarungen zu sichern, um diesen Minderheiten die 
Erhaltung, freie Entwicklung und Betätigung ihres 
Volkstums zu gewährleisten, ihnen insbesondere zu 
diesem Zweck die von ihnen für erforderlich gehaltene 
Organisierung zu gestatten. Beide Teile verpflichten sich, 
die Angehörigen der Minderheit nicht Zum Wehrdienst 
heranzuziehen. 
15. Im Falle einer Vereinbarung auf der Grundlage dieser 
Vorschläge erklären sich Deutschland und Polen bereit, 
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