Volltext: 100 Dokumente zur Vorgeschichte des Krieges

7- Über die Zugehörigkeit des Gebietes entscheidet die ein¬ 
fache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. 
8. Um nach erfolgter Abstimmung — ganz gleich, wie diese 
ausgehen möge — die Sicherheit des freien Verkehrs 
Deutschlands mit seiner Provinz Danzig — Ostpreußen 
und Polen seine Verbindung mit dem Meere zu garan¬ 
tieren, wird, falls das Abstimmungsgebiet an Polen fällt, 
Deutschland eine exterritoriale Verkehrszone, etwa in 
Richtung von Bütow—Danzig bzw. Dirschau, gegeben 
zur Anlage einer Reichsautobahn sowie einer viergleisigen 
Eisenbahnlinie. Der Bau der Straße und der Eisenbahn 
wird so durchgeführt, daß die polnischen Kommuni¬ 
kationswege dadurch nicht berührt, d. h. entweder Über¬ 
oder unterfahren werden. Die Breite dieser Zone wird auf 
einen Kilometer festgesetzt und ist deutsches Hoheitsgebiet. 
Fällt die Abstimmung zugunsten Deutschlands aus, 
erhält Polen zum freien und uneingeschränkten Verkehr 
nach seinem Hafen Gdingen die gleichen Rechte einer 
ebenso exterritorialen Straßen- bzw. Bahnverbindung, 
wie sie Deutschland zustehen würden. 
9. Im Falle des Zurückfallens des Korridors an das Deutsche 
Reich erklärt sich dieses bereit, einen Bevölkerungsaus¬ 
tausch mit Polen in dem Ausmaß vorzunehmen, als der 
Korridor hierfür geeignet ist. 
10. Die etwa von Polen gewünschten Sonderrechte im Hafen 
von Danzig würden paritätisch ausgehandelt werden mit 
gleichen Rechten Deutschlands im Hafen von Gdingen. 
11. Um in diesem Gebiet jedes Gefühl einer Bedrohung auf 
beiden Seiten zu beseitigen, würden Danzig und Gdingen 
den Charakter reiner Handelsstädte erhalten, d. h. ohne 
militärische Anlagen und militärische Befestigungen. 
12. Die Halbinsel Heia, die entsprechend der Abstimmung 
entweder zu Polen oder zu Deutschland käme, würde in 
jedem Fall ebenfalls zu demilitarisieren sein. 
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