Volltext: 100 Dokumente zur Vorgeschichte des Krieges

Die Reichsregierung sieht sich veranlaßt, .die Polnische 
Regierung darauf hinzuweisen, daß eine Wiederholung solcher 
ultimativer Forderungen an die Freie Stadt Danzig und die 
Androhung von Vergeltungsmaßnahmen eine Verschärfung 
in den deutsch-polnischen Beziehungen herbeiführen würde, 
für deren Folgen die Verantwortung ausschließlich auf die 
Polnische Regierung fallen würde und für die die Reichsregie¬ 
rung schon jetzt jede Verantwortung ablehnen muß. 
Die Reichsregierung lenkt fernerhin die Aufmerksamkeit 
der Polnischen Regierung auf die Tatsache, daß die von der 
Polnischen Regierung getroffenen Maßnahmen zur Verhinde¬ 
rung der Einfuhr gewisser Waren aus der Freien Stadt Danzig 
nach Polen geeignet sind, schwere wirtschaftliche Schädigungen 
für die Bevölkerung Danzigs hervorzurufen. 
Sollte die Polnische Regierung auf der Aufrechterhaltung 
derartiger Maßnahmen beharren, so bliebe nach Auffassung 
der Reichsregierung nach Lage der Dinge der Freien Stadt 
Danzig keine andere Wahl, als sich nach anderen Ausfuhr- 
und damit auch Einfuhrmöglichkeiten umzusehen. 
Nr. 73 (446) 
Mitteilung des Unterstaatssekretärs im Polnischen Außenministerium 
an den Deutschen Geschäftsträger in Warschau, 10. August 1939 
( Übersetzung) 
Die Regierung der Republik Polen hat mit der lebhaftesten 
Überraschung von der Erklärung Kenntnis genommen, die 
der Staatssekretär im Deutschen Auswärtigen Amt dem Ge¬ 
schäftsträger Polens a. i. in Berlin am 9. August 1939 über die 
zwischen Polen und der Freien Stadt Danzig bestehenden 
Beziehungen gemacht hat. Die Polnische Regierung kann tat¬ 
sächlich keine juristische Grundlage erkennen, die eine Ein¬ 
mischung Deutschlands in die vorgenannten Beziehungen recht- 
fertigen könnte. 
158.
	        
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