Die Reichsregierung sieht sich veranlaßt, .die Polnische
Regierung darauf hinzuweisen, daß eine Wiederholung solcher
ultimativer Forderungen an die Freie Stadt Danzig und die
Androhung von Vergeltungsmaßnahmen eine Verschärfung
in den deutsch-polnischen Beziehungen herbeiführen würde,
für deren Folgen die Verantwortung ausschließlich auf die
Polnische Regierung fallen würde und für die die Reichsregie¬
rung schon jetzt jede Verantwortung ablehnen muß.
Die Reichsregierung lenkt fernerhin die Aufmerksamkeit
der Polnischen Regierung auf die Tatsache, daß die von der
Polnischen Regierung getroffenen Maßnahmen zur Verhinde¬
rung der Einfuhr gewisser Waren aus der Freien Stadt Danzig
nach Polen geeignet sind, schwere wirtschaftliche Schädigungen
für die Bevölkerung Danzigs hervorzurufen.
Sollte die Polnische Regierung auf der Aufrechterhaltung
derartiger Maßnahmen beharren, so bliebe nach Auffassung
der Reichsregierung nach Lage der Dinge der Freien Stadt
Danzig keine andere Wahl, als sich nach anderen Ausfuhr-
und damit auch Einfuhrmöglichkeiten umzusehen.
Nr. 73 (446)
Mitteilung des Unterstaatssekretärs im Polnischen Außenministerium
an den Deutschen Geschäftsträger in Warschau, 10. August 1939
( Übersetzung)
Die Regierung der Republik Polen hat mit der lebhaftesten
Überraschung von der Erklärung Kenntnis genommen, die
der Staatssekretär im Deutschen Auswärtigen Amt dem Ge¬
schäftsträger Polens a. i. in Berlin am 9. August 1939 über die
zwischen Polen und der Freien Stadt Danzig bestehenden
Beziehungen gemacht hat. Die Polnische Regierung kann tat¬
sächlich keine juristische Grundlage erkennen, die eine Ein¬
mischung Deutschlands in die vorgenannten Beziehungen recht-
fertigen könnte.
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