Deutschen den Schutz. Deutschen ist die Einreihung in den
Arbeitsprozeß so gut wie verschlossen.
Für die Agrarreform wird der deutsche Grundbesitz in
unverhältnismäßig höherem Maße herangezogen als der
polnische, während die Zuweisung von Siedlungsflächen an
Deutsche eine geradezu auffallende Ausnahme ist. Selbst im
unmittelbaren Erbgange kann der Deutsche Grund und Boden
nicht ohne weiteres verlangen.
Die Pflege der kulturellen, geistigen, wirtschaftlichen und
persönlichen Beziehungen und der Verkehr mit unserem
Muttervolke wird behindert. Das Bekenntnis zur national¬
sozialistischen Weltanschauung wird als staatsfeindlich ver¬
dächtigt. Katholischen Deutschen wird die Ausübung der
religiösen Pflichten in ihrer Muttersprache durch deutsch¬
feindliche Elemente vielfach erschwert und sogar unmöglich
gemacht, ohne daß sie den Schutz der Sicherheitsbehörden
finden. Auf dem Gebiete der evangelischen Kirchen, nament¬
lich der evangelisch-unierten in Oberschlesien und der
evangelisch-augsburgischen, wurden die Deutschen entrechtet,
obwohl sie die bei weitem überwiegende Mehrheit des evan¬
gelischen Kirchenvolkes darstellen.
An den öffentlichen deutschen Schulen werden polnische
Lehrkräfte in einem Ausmaße beschäftigt, daß diese Schulen
den Charakter als deutsche verloren haben. Für den deutschen
Lehrernachwuchs besteht keine deutsche Anstalt. Das deutsche
Privatschulwesen stößt auf die mannigfachsten Erschwernisse.
Die Schließung deutscher Privatschulen, besonders in Wol¬
hynien, nimmt der deutschen Volksgruppe die wichtigsten
Bildungsstätten. Der schlesische Sejm hat über die Staats¬
gesetze hinausgehende Sonderbestimmungen erlassen, auf
Grund deren die Genehmigung zur Errichtung einer neuen
deutschen Privatschule versagt und der Besuch deutscher
Privatschulen verhindert wird. In der Woiwodschaft Schlesien
werden Sprachprüfungen .durchgeführt, denen eine Rechts¬
grundlage fehlt. Deutsche Eltern, die sich weigern, ihre Kinder
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