Denn in dieser Abmachung ist ausschließlich Bezug genommen
auf bereits, also damals bestehende Verpflichtungen, und zwar
auf die uns bekannten Verpflichtungen Polens Frankreich
gegenüber.
Diese Verpflichtungen nachträglich zu erweitern, steht
im Widerspruch zur deutsch-polnischen Nichtangriffspakt-
erklärung.
Ich hätte unter diesen Umständen damals diesen Pakt nicht
abgeschlossen. Denn was haben Nichtangriffspakte überhaupt
für einen Sinn, wenn sich der eine Partner praktisch eine Un¬
menge von Ausnahmefällen offen läßt! Es gibt entweder kollek¬
tive Sicherheit, d. h. kollektive Unsicherheit und ewige Kriegs¬
gefahr, oder klare Abkommen, die aber auch grundsätzlich
jede Waffen Wirkung unter den Kontrahenten ausschließen.
Ich sehe deshalb damit das von mir und dem Marschall
Pilsudski seinerzeit geschlossene Abkommen als durch Polen
einseitig verletzt an und damit als nicht mehr bestehend 1
Ich habe dies der Polnischen Regierung mitgeteilt. Ich
kann aber auch hier nur wiederholen, daß dies keine Änderung
meiner grundsätzlichen Einstellung zu den angeführten Pro¬
blemen bedeutet. Sollte die Polnische Regierung Wert darauf
legen, zu einer neuen vertraglichen Regelung der Beziehungen
zu Deutschland zu kommen, so werde ich das nur begrüßen,
allerdings unter der Voraussetzung, daß eine solche Regelung
dann auf einer ganz klaren und gleichmäßig beide Teile binden¬
den Verpflichtung beruht. Deutschland ist jedenfalls gerne
bereit, solche Verpflichtungen zu übernehmen und dann auch
zu erfüllen . . .
Wie aufrichtig der Wunsch der Deutschen Reichsführung nach
einer Freundschaft mit England auch %u einer Zeit noch war, da
dieses England seinem Vernichtungswillen gegen Deutschland durch
die Garantie an Polen bereits offen Ausdruck gegeben hatte, be¬
weisen die Stellen derselben Führ er rede, die sich mit England be¬
fassen :
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