Vor und nach dem Wiener Kongresse von 1515.
67
5*
lassen, und um keinem unrecht zu tun, abwechselnd in das
Gebiet des einen wie des andern verwüstend, raubend und
mordend einfallen.
Für die auswärtige Politik Moskaus war es natürlich
sehr folgenschwer, daß man nicht nur einen verläßlichen
Bundesgenossen eingebüßt, sondern noch obendrein durch
die Bedrohung der Südgrenze einen Teil seiner Kräfte dort
festgehalten sah. Man half sich mit der Organisation einer
Art von Militärgrenze und verdoppelter Anstrengung in der
Besiedelung, was sogar die Ursache eines zu großen Ab
ganges von Menschen an die Peripherie und einer dadurch
hervorgerufenen Verdünnung der Bevölkerungsmasse im
Zentrum wurde, ein Umstand, der in der Zeit der sozialen
Revolution und äußerer Bedrängnis in den ersten Jahren des
XVII. Jahrhunderts keine unbedeutende Rolle gespielt hat.
Aber auch das Khanat Kasan, dem seine Souveränität
aufzudrängen Ivan gelungen war, lehnte sich noch in seinem
letzten Jahre gegen ihn auf. Eben jener Machmet-Amin, von
dem wir schon gehört haben, daß er der Stiefsohn Mengli-
Gerajs war, erhob sich kurz nach seiner zweiten Einsetzung
gegen Ivan. Der Tod hinderte diesen daran, den Empörer
zu züchtigen. Die kriegerischen Expeditionen aber, die Vasilij
gleich in dem ersten Jahre seiner Regierung dorthin schickte,
erlitten einen vollständigen Mißerfolg. 1 ) Der Schlachtengott
war übrigens Vasilij zeitlebens nicht hold, das bemerkte
schon Herberstein. 2 )
Alexander, der schon den Tod seines Schwiegervaters,
Ivans III., mit Freude begrüßt haben mag, hoffte er doch
bei den bestimmt erwarteten Thronstreitigkeiten zwischen
Onkel und Neffen — Dmitrij, Ivans Enkel von dem gleich
namigen Sohne aus seiner ersten Ehe und der moldauischen
Prinzessin Helene, war 1498 von seinem Großvater feierlich
zum Thronfolger gekrönt, im Jahre darauf aber, als die Partei
der zweiten Frau Ivans III., Sophiens, und ihres ältesten
Sohnes Vasilij wieder das Übergewicht errang, von Ivan III.
entsetzt und mit seiner Mutter Helene in strengem Gewahr
sam gehalten worden — wieder in Besitz der ihm ab
!) Solovjev 5, S. 315 f. (russ.).
2 ) Commentarii ed. Starczewski 1, I., S. 11.