Volltext: Österreich und Russland seit dem Ende des 15. Jahrhunderts. Von 1488 - 1605 (1 / 1906)

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I. Kapitel. 
lieber als der Dank Maximilians. Um aber in nichts zurück 
zustellen, mußte auch Vasilij an Philipp ein Schreiben richten, 
das inhaltlich natürlich nicht mehr und nicht weniger be 
sagte, als ohnehin schon im Schreiben Ivans enthalten war. 1 ) 
Allein dem Wunsche Hartingers, das Schreiben an 
Maximilian in lateinischer Sprache abfassen zu lassen, konnte 
oder wollte der Großfürst nicht Rechnung tragen. Und so 
treffen wir Hartinger im Oktober 1506, ein Jahr nach dem 
Tode Ivans III. und dem Regierungsantritte Vasilijs, wieder 
in Moskau. In der Umgebung Maximilians hatte sich nämlich 
niemand gefunden, der das Antwortschreiben Ivans hätte 
übersetzen können, und man war genötigt, es nach Venedig 
zu schicken, wo dasselbe ein Bischof übersetzte, aber so 
schlecht, daß gerade die Stelle, in der Ivan von den Liv- 
ländern verlangt, dem Bündnisse mit Litauen zu entsagen, voll 
ständig unverständlich war und man nicht wußte, ob die Bitte 
Maximilians Erfüllung gefunden habe oder nicht. Am Kölner 
Reichstage aber hatten sowohl die deutschen Fürsten als 
auch der preußische Kanzler und die livländischen Gesandten 
Maximilian zur Intervention gedrängt, indem sie darauf hin 
wiesen, wie leicht es Maximilian bei seinen freundschaftlichen 
Beziehungen mit dem Großfürsten sein werde, die Gefangenen 
zu befreien. Im Kreditiv für Hartinger ist auch die Befreiung der 
Gefangenen als seine einzige Mission bezeichnet. Hartinger 
übergibt auch eine Kopie der mißglückten venezianischen 
Übersetzung und bittet um eine authentische Interpretation 
des letzten Schreibens; dabei betont er geschickt, er sei der 
erste Gesandte, das Ansuchen aber die erste Bitte so mächtiger 
Herrscher wie Maximilian und Philipp an den Groß 
fürsten. Allein Vasilij war ein ebenso kluger Rechner wie 
sein Vater. So verlangt auch er von den Livländern die 
Lösung des Bündnisses mit Litauen, ja als Vorbedingung 
sogar die Erneuerung des alten österreichisch-russischen 
Bündnisses, das Maximilian mit seinem Vater abgeschlossen 
hatte. 2 ) Er, der in der äußeren und inneren Politik streng 
0 Ibid. 1, S. 133—139. 
’ 2 ) Ibid. 1, S. 139—150. Man wollte den ungarischen Reichstagsbeschluß 
vom Oktober 1505, der bestimmte, daß im Falle des Ablebens König Wla- 
dislaws ohne männliche Erben kein Ausländer, sondern nur ein geborener
	        
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