Volltext: Die Urbare des Hochstifts im 13. und 14. Jahrhundert [1 bzw. 12] (I. Band / 1933)

Einleitung 
LXXIX 
Passauer Hochstift umfangreichen Grund und Boden an folgenden 
Orten: Treismam (St. Pölten), Wachowam (wohl Weißen 
kirchen i. d. Wachau), Pelagum (Dorf Pielach am gleichnamigen 
Flusse bei Melk) 181 , Naerdinum (Naarn Pfd., B. Perg), Reo de 
(Ried Pfd., B. Mauthausen oder Rotte Ried in Gemeinde Sindel- 
burg), Aspach (Mkt. Aschbach), „Wolfeswanch“ (wirklich 
die w. dem vorausgehenden Orte liegende Pfarre Wolfsbach?), 
Erlawarn (welcher Ort an der Erlaf?), zwei Kirchen zu Ar- 
daggerundSaxen (Pfd., B. Grein), ebenso die Zelle S t. F1 o r i a n 
mit Linz. Eine zweifellos echte Urkunde vom 4. 3. 833 verbürgt 
uns die Schenkung königlichen Besitzes durch Ludwig den Deutschen 
„in loco . . . Litaha super fontem . . . Sconibrunno“, vermutlich 
Haslau a. d. Leitha oder Bruck a. d. Leitha sö. bezw. sw. Schön 
brunn 182 ). Drei Jahre darauf am 16. 2. 836 überließ der gleiche 
König, unter dem nach Ausweis der Quellen die karolingische 
Kolonisation in Niederösterreich ihren Höhepunkt erreichte, dem 
Hochstifte die Kirche zu „Kirchbach“, einem Orte, der am besten 
mit St. Andrä im Hagental gleichgesetzt wird 183 ), nebst 
weitem Grundbesitz in der Umgebung 184 185 ); dann 859 zehn könig 
liche Mansen dem Passauer Chorbischof Alberich zu Nußbach 
und „Ödenburg“ 183 ), die dann gewiß auch an das Hochstift 
kamen; schließlich mehrere Weinberge in der Wachau 186 ). Über 
das Recht des Austausches bischöflicher Güter mit jenen von 
Freien und über Verleihung der königlichen Immunität auf den 
selben belehren uns zwei weitere Urkunden vom J. 852 und 887 187 ). 
Um 900 erhält das bischöfliche Eigenkloster St. Florian bisher 
dem Grafen Günther gehörige Besitzungen zwischen Enns 
181. Oder ist das naheliegende spätere passauische Schloß Schönbtihel ge 
meint ? 
182. Mühlbacher, Reg. nr. 1350; MB. 31 a, 70 f. Ob der Passauer Missions 
bereich, wie eine spätere Fälschung des 12. Jh. auf das J. 830 be 
hauptet (Mühlbacher, Reg. nr. 1341), tatsächlich schon im 9. Jh. bis zur 
Raab-Raabnitj-Sprati in Ungarn reichte, sei dahingestellt. 
183. Vgl. Sembera, Bl. f. Lk. 1871 S. 61 f., dessen glücklicher Vorschlag 
heute allgemein Annahme gefunden hat. 
184. Mühlbacher, Reg. nr. 1358; MB. 28 a, 29 f. 
185. Mühlbacher, Reg. nr. 1440; MB. 31a, 98 f. Beide Orte sind wohl bei 
Nußdorf a. d. Donau (Wiener Bez. XIX) zu suchen. Vgl. P 10 Nr. 53 
und Klebel, Zur Frühgeschichte Wiens S. 16. 
186. MQDD. Otto I. nr. 423 = Otto II. nr. 27. 
187. Mühlbacher, Reg. nr. 1400 und 1737; Heuwieser, Traditionen nr. 88.
	        
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