Volltext: Die Urbare des Hochstifts im 13. und 14. Jahrhundert [1 bzw. 12] (I. Band / 1933)

Maut auf Inn und Donau. 
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Einnahmen von der Maut auf Inn und Donau 
vom 8, 1. 1255 bis 20. 1. 1256. 
[f 5’ = MB. 29b, 238/9] Notandum, quod summa recep- 
torum in Eno 1020 in descensu anno domini 1255 a festo 
beati Erhardi usque ad festum beati Sebastiani anno domini 1256 
talis est: 718 tal. minus 18 den. 
Item summa in Eno sursum per tempus predictum: 
16 tal. et 6 sol. minus 1 den. 
Item summa de muta civitatis 1021 in Eno: 53 tal. 
et 3 sol. 
Item summa de iure Laufen(si) 1022 : 9 tal. 
Item summa receptorum in Danubio 1023 de minu- 
tis: 58V 2 tal. et 5 den. 
1019. Neufelden Mkt. — Das hochstiftische Gericht daselbst begriff bis 
zu Beginn des 14. Jh. nur die niedere Gerichtsbarkeit. Vgl. Haß- 
leder, a. a. 0. S. 41 f., 43 und P 10 bei Nr. 1584. 
1020. Inn, Nebenfluß der Donau. — Die hochstiftischen Zolleinkünfte auf 
dem Inn betreffen auch die Maut in Obernberg am Inn, die das Hoch 
stift bereits durch Kaiser Friedrich II. erhielt und später von König 
Rudolf I. am 26. 9. 1276 neuerdings bestätigt wurde (Meindl, Obern 
berg I, 55; II, 32). 
1021. Die Stadt Pass au, deren Mautrechte damals längst in sicherem 
Besi^e der Bischöfe waren (vgl. MB. 28 a, 274; 28 b, 137 f. nr. 31 und 
Heuwieser, Stadtrechtl. Entwicklung d. Stadt Passau, S. 94 ff.). Unter 
„Stadtmaut auf dem Inn“ ist die sog. untere Maut bei der alten 
Fronfeste, in Passau-Ort für den Innhandel zu verstehen (vgl. auch 
Heuwieser, a. a. 0. 98 f.). 
1022. Laufen St. (OB). — Der Ausdruck „ius Laufense“ bezieht sich offen 
bar auf die Mautvergünstigung, welche den Laufener Schiffern, die 
lange Zeit den ganzen Salzhandel und Salztransport innabwärts als 
Monopol in der Hand hatten, nach Ausweis späterer Quellen (vgl. 
die Mautordnung vom J. 1441 in HStAM, Hochstift Passau, Blech 
kasten 171 Nr. 11/2) in der Salzlieferung von den Passauer Bischöfen 
eingeräumt war. Sie bezahlten laut genannter Ordnung die gleichen 
Mautsä^e wie die Passauer Schiffer nebst dem Zuschlag, der als 
„Laufener Recht“ in der Höhe von 3 Schillingpfennig für die Salz 
schiffe ohne Rücksicht auf die Menge der Salzladung zu zahlen war 
(Freundl. Mittig, von Dr. Georg Weinholzer in Passau, der eine größere 
Studie über das Passauer Salzwesen vorbereitet). 
1023. Donau. — Die Maut vom Donau verkehr in Passau, die sog. obere 
Maut an Stelle des heutigen Hellbräuhauses gegenüber dem Rathaus, 
erhielt das Hochstift bereits im J. 976 durch König Otto II. (MGDD., 
Otto II. nr. 138 und Heuwieser, a. a. 0. 96 ff.).
	        
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