Volltext: Die Urbare des Hochstifts im 13. und 14. Jahrhundert [1 bzw. 12] (I. Band / 1933)

Inwärtseigen des Amtes Obernberg. 
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Inwärtseigen des Amtes Obernberg. 
(Am Hausruck) 
( 
[Pa f 2* = P3 /"//]*) Hec sunt a ) beneficia, que iure 
proprietatis ad dominum episcopum spectare 
videntur b ) 63 : 
In monte, qui dicitur Tainsperch 64 , omnia sive culta sive 
inculta adtinent dominum episcopum c ). 
[Item] Engelwartshaim 65 similiter [omni iure]. 
[Item] iuxta ripam et ecclesiam d ), que dicitur Rospach 66 , 
10 beneficia e ). 
[Item] Grabhaim 67 et in loco, qui dicitur Uxental f ) 68 . 
*) Zur folgenden Liste hochstiftischer Inwärtseigengüter in P 2 f 2’ (MB. 28 b, 
190/2) vgl. Einl. S. XIV; P 3 f 11—12 bringt das fast gleichlautende Ver 
zeichnis im Anschluß an die Aufzeichnungen über die Hofmark Obern 
berg im Innviertel (MB. 28 b, 458—460). Gleiche Anordnung wie P 3 , mit 
dem sie auch textlich beinahe völlig übereinstimmt, zeigt die Kopie P n 
f 77’—79. Außerdem bietet diese Handschrift an die in P 3 vorgezeich- 
neten Inwärtseigen anschließend auf f 79 u. 79’ noch weitere, hier erst 
mals edierte Inwärtseigen um Afebach am Hausruck; vgl. Einl. S. XX. 
a) P 2 : „Hec sunt“ stark abgerieben und kaum mehr zu entziffern. 
b) St. Hec sunt — videntur] P 3 : Hee sunt proprietates, que inwertaigen 
dicuntur, spectantes ad supradictum officium (= Obernberg, s. oben *). 
c) St. adtinent — episcopum] P 3 : respiciunt ecclesiam Pataviensem. 
d) P 2 : „et ecclesiam“ stark abgerieben, „et“ kaum mehr sichtbar. 
e) P 2 : b., mit Kürzungsstrich; diese für beneficium u. beneficia in P 2 f 2’ 
fast durchweg übliche Kürzung wird im Folgenden nicht eigens vermerkt. 
f) P 3 : Uzental. 
63. Eine gute Zusammenstellung der hochstiftischen Besitzungen am Haus 
ruck und dessen Ausläufern von der Mattig bis zur Traun, welchem 
Gebiete auch die Güter dieser Liste meist angehören, im frühen Mittel- 
alter, gibt Meindl, Ried 38 ff. (vgl. derselbe Obernberg II, S. 9 ff.), auf 
die ich betreffs vieler folgender Orte verweise. S. auch die stephanischen 
Eigen oder Inwärtseigen „infra Hausrukke et Everdinge“ Nr. 261 ff. und 
jene, welche der Obernberger Herrschaft unterstanden: P 10 Nr. 1491 f. 
Über den Besitz des Passauer Domkapitels daselbst, des Stiftes St. Ni- 
kola-Passau und anderer Großgrundherrschaften handelt Meindl, Ried 44 ff. 
64. Teinsberg W., G. Asbach, B. Mauerkirchen. 
65. Engelwertsham W., G. St. Laurenz. 
66. Roßbach Pfd. 
67. Graham D., G. Polling. — Vgl. oben Nr. 50. 
68. Itzental W., G. Gurten, B. Obernberg. — Vgl. oben Nr. 48.
	        
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