Volltext: Die Urbare des Hochstifts im 13. und 14. Jahrhundert [1 bzw. 12] (I. Band / 1933)

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I. Hss. P2 und P3 (= P2/3). 
Herrschaft Mattsee. 
[P2 f 3 = P3 f 8] Isti sunt redditus episcopales Pata- 
vien(sis) ecclesie apud Matse a ) 1 : 
In Rudelnhaim b ) 1 2 curia una, que solvit terciam partem 
tritici et frumenti, porcos 6 (et) mod. fabe et bise, anseres 4, 
pullos 12. 
Item ibidem est altera curia, de qua solvitur tertia pars 
tritici et frumenti, quod ibi nascitur, et 4 porcos (et) V2 moc *- 
fabe et bise V 2 (mod.) et 2 anseres et 4 pullos. 
Item ibidem 1 predium, quod solvit [1] mod. frumenti et 
2 mod. avene et [1] porcum. 
a) P 3 statt dieser Überschrift: Isti sunt redditus in Matse ecclesie Patavien(sis). 
b) P 3 : Rudelnheim. 
1. Mattsee D., Propstei und Kollegiatstift, B. Mattsee, BH. Salzburg. — 
Alten hochstiftischen Besitj in M. bezeugt auch MB. 28 b, 216; 4, 292. 
Die Herrschaft wurde nicht allzu lange nach der wohl ca. 907 erfolgten 
(unzweifelhaft seit 993 nach MGDD. Otto III., nr. 112 bezeugten) Ver 
einigung des Ende des 8. Jh. gestifteten Klosters mit dem Bistum Passau 
von dessen Bischöfen begründet und durch reiche Schenkungen der 
Könige, besonders Heinrichs III., im Westen des heutigen Bezirkes Matt 
see erweitert (Salzb. UB. I, 871 f., 874; II, 136 f. nr. *80; Richter, MIÖG. 
1. Ergbd. 692 ff; Tellenbach, Die bischöfl. passauischen Eigenklöster 11 f., 
209 f.). Die Erbauung des bischöflichen Schlosses daselbst gehört jedoch 
vermutlich erst dem 12. Jh. an (vgl. Erben, a. a. 0. S. 71 f.). Über Um 
fang, Erweiterung und Verlust der Herrschaft in der Folgezeit s. die 
Notiz zu P 10 Nr. 1680. 
2. Riedlhain D., G. Weng, B. Mauerkirchen. — Gegen Ende des 16. Jh. 
verzeichnen die Urbare vier Viertelhöfe zu R. als „stephanische Eigen“, 
die der hochstiftisch-passauischen Herrschaft Obernberg lehenbar waren; 
seit 1782 gehörten sie zu der Herrschaft Hagenau (AGDL. 4, 151 u. 153).
	        
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