Volltext: Die Urbare des Hochstifts im 13. und 14. Jahrhundert [1 bzw. 12] (I. Band / 1933)

Einleitung 
XCVU 
7 
Zusammengehen und hinsichtlich ihrer Niederschrift nicht allzuweit 
auseinanderstehen, die jedoch auch wieder starke Unterschiede 
untereinander zeigen, welche sowohl in Anordnung der ihnen 
gemeinsamen Teile, der Stilisierung des Urbartextes, der Ämter 
organisation als auch in dem weit umfangreicheren Material von 
P 3 liegen. Bald wurde klar, daß diese beiden nahe verwandten 
Hss. textlich nicht vollständig nach einander veröffentlicht werden 
durften, sondern ein Weg zu finden war, der ihrem verwandt 
schaftlichen Charakter gerecht wurde. So kam für die einander 
ähnlichen Partien der Spaltendruck in Frage. Es erschien aber 
auch als eine zu kostspielige und überflüssige Belastung des 
Umfanges des Urbartextes beide Hss., selbst soweit sie auf 
gleicher Vorlage beruhen, in ihrem ganzen Umfang in Spalten 
nebeneinander zum Abdruck zu bringen. Letzteres geschah nur 
da, wo die inhaltlichen und sprachlichen Verschiedenheiten größer 
waren. Nachdem selbst die stilistischen Unterschiede der Partien 
gleicher Provenienz in der Regel nur unbedeutend sind und in 
den Anmerkungen verzeichnet werden konnten, war es selbst 
verständlich, daß für diese aus beiden Hss. ein Ein 
heitstext hergestellt wurde. Um nun dem verloren 
gegangenen Originalurbar nicht nur in den Sprachformen und in 
der Stilisierung sondern auch sachlich, besonders nach der Seite 
der älteren, lockeren, von der Fassung in P 3 abweichenden Güter 
und Ämterorganisation, am nächsten zu kommen, mußte dabei 
aus den oben S. XXVII ff. dargelegten Gründen die Überlieferungs 
form von P2, die sich als die ursprünglichere darstellt, der Aus 
gabe zugrundegelegt werden, abgesehen natürlich von Über 
lieferungen, die in P 2 als offenkundig verderbt erscheinen. Freilich 
war dadurch der Vorteil preisgegeben, daß bei Zugrundelegung des 
Kodex P 8 eine bessere, übersichtlichere, allerdings auch jüngere 
Ordnung der einzelnen Besitjkomplexe oder Offizien gegeben 
gewesen wäre. Dieser Nachteil ließ sich leicht dadurch beheben, 
daß in der Einleitung bei der Darstellung der Ämterorganisation 
diese, nachdem sie auch künftig in Geltung blieb, vor allem auf 
Grund der Überlieferung von P 3 gegeben wurde 268 ). Wenn 
andrerseits durch die gewählte Art in der vorliegenden Edition 
die durch P 3 überlieferte Reihenfolge der Einträge, welche von 
jener der zugrundegelegten Hs. P 2 abweicht, öfters verschoben 
wird oder aus dem praktischen Grunde der Übersichtlichkeit und 
268. Vgl. Einl. unter C (bes. die Übersicht S. LXXIff.).
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.