Volltext: Das Land ob der Enns

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II. Die Baiern. 
besiedelt worden sind, die ja überhaupt unter den Zugewanderten das 
Hauptkontingent stellen, woraus sich auch die politische Vereinigung 
des Landes mit der Steiermark im Jahre 1180 erklären würde 1 ). 
Betrachten wir nun die zweite große Gruppe dieser Namen, die sich 
im weiteren Umkreise des Stiftes Kremsmünster findet. Es sind folgende: 
Im Bez. Kremsmünster 2 ): 
Atzling, Bhs., urk. Atzlingaern. — Dieding, Bhs., urk. Tietwingaern. 
— Derflinger, Bhs., urk. Dorflingaern. — Frebinger, Bhs., urk. Froe- 
wingaern. — Gadringer, Bhs., urk. Chaetringaern. — Groissing, Bhs., 
urk. Chreuzzingaern. — Hössing, Bhs., urk. Hessingaern. — Hundner, 
Bhs., urk. Hüntingaern. — Kappling, einz. Hsr., urk. Chaeppiingaern. — 
Leiting, Bhs., urk. Laeitingaern. — Nipling, Bhs., urk. Nupplingaern. 
— Pösching, einz. Hsr., urk. Pceschlingaern. — Quatlinghof, Bhs., 
urk. Waerglingaern. — Rafing, einz. Hsr., Raewingaern. — Raspinger, 
Bhs., urk. Raspingaern. — Rutzinger, Bhs., urk. Rützingaern. — 
Sch ei ding, Bhs., urk. Schaetingaern. — Schering, einz. Hsr., urk. 
Scheringaern. — Schnelling, Bhs., urk. Snellingaern. — Spolding, 
Bhs., urk. Spoholtingaern. — Stritzling, Bhs., urk. Strutzlingaern. — 
Schwendinger, Bhs., urk. Swentingaern. — Waldbring, Bhs., urk. 
Walpringaern. — Weghuber, Bhs., urk. Wegingaern. 
Im Bez. Neuhofen 2 ): 
Blümling, Bhs., urk. Pluemingaern. — Fellinger, Bhs., urk. Vel- 
dingaern. — Knittling, Bhs., urk. Chnuttlingaern. — Kreuzing, Df., 
urk. Chraeutzingaern. — Schatzing, einz. Hsr., urk. Schaetzingaern. 
An diesen Namen ist das Auffallende, daß sie alle, mit einer einzigen 
Ausnahme, an einzelnen Bauernhäusern haften, und diese Tatsache ist 
ein wichtiger Fingerzeig zu ihrer Beurteilung vom siedlungsgeschicht 
lichen Standpunkte. Diese Häuser kommen in den Urkunden nicht 
vor dem 13. jahrh. vor und in dieser Zeit werden sie auch entstanden 
sein. Es handelt sich zweifellos um Ansiedlungen auf Neubrüchen und 
die Tatsache, daß sie alle in gleicher Weise benannt wurden, läßt darauf 
schließen, daß sie zwar nicht auf einmal entstanden sind, aber jedenfalls 
ein und derselben Rodungsperiode angehören. Sie muß energisch und 
großzügig gedacht werden, aber gleichwohl sind die Namen nicht mit 
einem planmäßig ins Werk gesetzten Zuzug von weiterher in Verbindung 
zu bringen, sondern mit Bestiftung unbehaust gewesener Holden. Die 
Benennung ging, wie die einheitliche Form auf -ingern zeigt, von der 
Grundherrschaft, dem Stifte, aus und brachte die Zusammengehörigkeit 
der angesiedelten Leute samt ihrem Gesinde zum Ausdruck, wie sie auch 
■ x ) Sie ist allerdings nicht sicher. Vgl. Pirchegger, Geschichte der Steier 
mark-1 (Gotha 1920), S. 432. / 
2 ) Sämtliche im Stiftsurbar von Kremsmünster vom Jahre 1299 bezeugt.— 
Der Vollständigkeit wegen sei hier auch das bereits im B. Kirchdorf gelegene 
Giglbauerngut, G. Nußbach, genannt, das im Urbar datz den Guglingern 
heißt.
	        
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