Volltext: Anleitung zur Erforschung und Beschreibung der kirchlichen Kunstdenkmäler

die Ausübung der Seelsorge in einem bestimmten Sprengel 
zusteht. Eine Filialkirche (Tochterkirche — Nebenkirche — 
Zukirche) wird jene Kirche genannt, die in dem Sprengel einer 
Pfarrkirche sich befindet, und von dem Pfarrer derselben besorgt 
wird. Wenn in dem Sprengel einer Pfarrkirche eine Filiale 
d. i. eine Tochterkirche sich befindet, wird die Pfarrkirche auch 
Mutterkirche genannt. Zu den kirchlichen Gebäuden werden 
auch die Kapellen gerechnet. Selbe sind solche kirchliche Ge¬ 
bäude, in denen nur ein Privatgottesdienst ftattfindct. Kapellen 
sind gewöhnlich klein und in ihrer Anlage von höchst verschie¬ 
dener Gestalt. Die Kapellen kommen theils als selbstständige 
Gebäude, theils als Theile eines anderen Gebäudes, z. B. eines 
Klosters, Schlosses oder Hauses, theils endlich als An- und Ein¬ 
bauten der Kirche vor. Unter den Kapellen sind vornehmlich die 
Taufkapellen merkwürdig. Diese wurden in alter Zeit zur 
Ausspcndung des heiligen Sakramentes der Taufe auf einem 
eigenen Platze errichtet. Bei alten Kathedralkirchen sind selbe 
sehr häufig als Anbauten zu finden. Die Grundform oder Bau¬ 
gestalt der Taufkapellen ist gewöhnlich rund oder viereckig. 
Andere Kapellen werden, ihrer verschiedenen Bestimmung nach, 
verschieden benannt. So heißen sie Hauskapellen, wenn sie 
nur den Bewohnern eines Hauses, Schloßkapellen, wenn sie 
nur den Bewohnern eines Schlosses, Feldkapellen endlich, 
wenn sie auf freiem Platze oder Felde stehend, Jedermann zu¬ 
gänglich sind, jedoch stets nur einzelnen Personen als Ort der 
Andacht dienen. Schloßkapellen sowie auch Hauskapellen hat es 
besonders in den Zeiten des Mittelalters sehr viele gegeben. 
Keine Burg, kein Schloß wurde damals ohne Kapelle erbaut. 
Auch die reichen Bürger in den Städten zierten nicht selten ihre 
den Burgen ähnlichen Häuser mit Kapellen. 
Der Rang und die Bestimmung, welche ein kirchliches Ge¬ 
bäude bei seiner Errichtung erhalten hat, ist bei der Forschung 
wohl zu betrachten. Denn die eigenthümliche Bestimmung eines 
Kirchengebäudes hatte von jeher auf seine Baugestalt, auf seine 
Gliederung und Eintheilung, auf die Größe seiner einzelnen
	        
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