Volltext: Österreichisch-ungarisches Rotbuch

— 142 — 
Auftrag hiezu habe, zu Euer Exzellenz persönlichen 
Information die Abschrift eines bezüglichen Tele- 
grammes hier beizuschließen, welches ich aus Tokio 
erhielt. 
Beilage. 
Die japanische Regierung, welche die gegenwärtige 
Situation in ernste Erwägung zieht, ist auf Grund eines vollen 
Einvernehmens mit der britischen Regierung zu dem Zwecke, 
den allgemeinen Frieden in den Gebieten von Ostasien zu be¬ 
festigen und zu erhalten, was eines der Ziele des anglo-japa- 
nischen Bündnisses bildet, zu dem Entschlüsse gelangt, die 
notwendigen bezüglichen Maßnahmen gemeinsam mit Gro߬ 
britannien zu ergreifen; bevor jedoch die japanische Regierung 
zu solchen Maßnahmen schreitet, hat sie es für angemessen 
erachtet, sich an die deutsche Regierung mit einer freund¬ 
schaftlichen Aufforderung zu wenden, welche dieser am 
15. August 1914 in folgender Fassung übermittelt wurde: 
1. Alle deutschen Kriegsschiffe müssen sofort aus den 
Gewässern in der Nachbarschaft von Japan und China zurück¬ 
gezogen werden. Die Schiffe, welche nicht entfernt werden 
können, müssen abgerüstet werden. 
2. Die deutsche Regierung muß den japanischen Behörden 
bedingungslos und ohne Entschädigung das ganze Pachtgebiet 
von Kiau-Chau vor dem 16. September 1914 zu dem Zwecke 
der Rückgabe dieses Gebietes an China ausliefern. 
Die japanische Regierung hat der deutschen Regierung 
erklärt, sie werde, falls deren Antwort, daß sie der oben¬ 
erwähnten Aufforderung bedingungslos Folge leiste, nicht vor 
Sonntag den 23. 1. M. mittags einlange, so vorgehen, wie es 
ihr notwendig erscheine. 
Es ist aufrichtig zu hoffen, daß der erwähnten Aufforde¬ 
rung, für deren Beantwortung so reichliche Zeit gewährt werde, 
von der deutschen Regierung stattgegeben werden wird; sollte 
sie aber bedauerlicherweise dieser Aufforderung nicht Folge 
leisten, so wird sich die japanische Regierung gezwungen 
sehen, die notwendigen Maßnahmen zur Erreichung ihres Zieles 
zu ergreifen. 
Der Grund, welcher die kaiserliche Regierung veranlaßte. 
ihre gegenwärtige Haltung einzunehmen, ist, wie bereits er-
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.