Volltext: Die transzendentale Subjekts- und Erkenntnistheorie im 20. Jahrhundert

Einleitung 
Zur Orientierung über die vorliegende Arbeit sei kurz das Wesentliche 
über ihre Zielsetzung und ihren Aufbau vorausgeschickt. 
Ihre Zielsetzung ist eine historisch-kritische sowohl als 'systematische', 
so daß aber die historisch-kritische in Bezug auf die 
einzelnen dargestellten Philosophen von der Hinsicht auf den 
'systematischen' Aufbau der Arbeit bestimmt ist. Dazu sei im Anschluß 
an das Folgende noch das Nötige gesagt. 
Bestimmend in systematischer Hinsicht ist das Problem des Verhältnisses 
von Transzendentalphilosophie und Naturwissenschaft, und 
zwar, das ist entscheidend, in beiden Richtungen: nach der Seite 
des Problems der erkenntnistheoretischen Bestimmung der 
Naturwissenschaft einerseits und nach der Seite der ontologischen 
Bestimmung der transzendentalen Subjektivität andererseits ... 
Dabei wird (im Zusammenhang mit Husserls Kritik der Naturwissenschaften) 
ausgegangen vom Problem der erkenntnistheoretischen 
Interpretation der Naturwissenschaft, und zu zeigen versucht, daß 
das traditionelle Subjekt-Objekt-Schema, verbunden mit der für die 
gesamte Tradition der Transzendentalphilosophie seit Kant bestimmend 
gebliebenen Vorstellung von Erkenntnis und Denken als 'Gegenstands- 
bestimmung' - die auf die Erkenntnisvorstellung der Metaphysik 
zurückgeht - prinzipiell unzureichend ist als Grundlage für das 
Verständnis und die Interpretation der naturwissenschaftlichen 
Problemstellung und Erkenntnis. 
Auf der Grundlage der 'objektiven' Auffassung des Problems der 
transzendentalen Subjektivität im Sinne der Denkpsychologie bei 
Hönigswald wird dann der ontologische Fundamentalitätsanspruch des 
transzendentalen Begründungsschemas im Sinne des Subjekt-Objekt- 
Gegensatzes überhaupt in Frage gestellt ... Zentral ist in diesem 
Zusammenhang der Versuch einer Neubestimmung des 'erkenntnis- 
logischen' Sinnes von Transzendentalität (des 'Apriori' im Sinne 
Kants ...) im Sinne von, für die Möglichkeit von Erfahrung konstitutiven 
'Annahmen' einerseits - wobei sich 'ontologisch' die Möglichkeit 
von Selbstbewußtsein im weitesten Sinn als transzendental 
konstitutiv erweist ... - und die Bestimmung des Sinnes des 
transzendentalen Begründungsverhältnisses als 'objektiv-logischen' 
andererseits. D.h., die Instanz der transzendentalen Begründung 
ist nicht als reines (jenseits möglicher Erfahrung liegendes) 
transzendentales Subjekt aufzufassen, sondern selbst 'gegenständlich' 
im Sinne einer Theorie der Möglichkeit von Selbstbewußtsein und 
Denken, die sich 'als transzendentale' ausweist im konkreten Bezug
	        
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