Volltext: Geschichte des uralten und seit Jahrhunderten um Landesfürst und Vaterland höchst verdienten, theils fürstlich, theils gräflichen Hauses Starhemberg

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Schaden bringen, Euch und allen den Euren von des Edl wostlgebohr- 
nen Herrn Herrn Ulrich von Stahrenberg unsers lieben Herrn wegen 
nicht dienen wollen , auch Euren und all den Euren Schaden trachten, 
wie wir dessen bekommen mögen. Wir wollen auch in des ostgemeld- 
ten Unsers lieben Herrn von Stahrenberg Fried und Unfrid stehen, und 
wollen mit den gegenwärtigen Brief unsern Glimpff und Ehr gegen 
Euch und all den Euren bewahrt haben. 
Zu Urkundt besigelt mit unsex aufgedruckten Jnsigl; Wann wir 
das für uns selbst und nach Unser aller andern vorgehenden fleissigen 
Bitte willen auf den Briff gedruckt haben, der geben ist am Sambstag 
vor St. Georgen Tag Anno 1433. 
Beylage xvii. 
Zu Nro. 66. Herrn Ulrich den ältern. 
(Zwey Urkunden Kaiser Friedrichs vom Jahre 1452.) 
I. 
Ä?ir Fridreich von Gottes Gnaden Nom. Kaiser, zu allen Zeiten 
Merer des Reichs, Herßog zu Oesterreich , zu Steyer rc. Bekennen 
für Uns unsere lieben Vettern Kunig Lasslawen, des Vormund wir sein. 
Und unser baeder Erben, und thun kund offentleich mit dem Briff Als 
sich Ulreich Lehing und etleich ander in Oesterreich wider Uns ausgewor 
fen, und in Uns rechtliche Vormundschafft gewaltsam und Regierung 
des benannten Unsers lieben Vetteru und des Landes Oesterreich fre- 
ventleich gegriffen staben, sich auch noch darin wider Uns sehen, daß 
wir unsern lieben getreuen Ulreichen und Hannsen von Stahrenberg un 
sern Räten zugesagt haben, wissentlich mit dem Brieff, ob Sy baid 
Ihr am oder Ir Diener in den fachen an Ir selbs Personen Iren Be- 
flössen Leuten oder Güttern nicht redleich schaden nemen, mit abgewin 
nen Verwüstung venekgnuß oder schätzung, das wir dieselben von Star- 
chenberg und Ir erben, darum gnäduleich entrichten und ob sie von Un 
sern Widersachen belegt würden, nicht lassen, auch das. Volkch, so wie 
In zugeordtnet haben, oder noch zuordnen werden, als lang wir in 
den Krieg sein zu gewöndleichen Zeiten entrichten wollen, damit sie das 
ausgehalten mögen, und dardurch nicht zu Schaden kommen, und ob 
wir desselben Volkhs Antait von In ermordn und nemen, oder Urlaub 
geben wurden, das wir In des dannoch so viel lassen wollen, damit 
st Ire Beglos desterpas sürgesehen mügen, Und auch mit den obbe- 
melten Unsern widerwärtigen an Sy nicht richten, doch das Sy in den 
vbberürten Sachen auch bei uns besteen, so lang bis die gütleich oder 
mit Recht ausgetragen werden, Und an Uns khainerley richtung nicht 
aufnemmen, alles ungeverleich mit Urkund des Brifs geben zu der 
Newnstadt am Phienhtag nach fand Margrethen tag . Under unsern In-
	        
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