Volltext: Geschichte des uralten und seit Jahrhunderten um Landesfürst und Vaterland höchst verdienten, theils fürstlich, theils gräflichen Hauses Starhemberg

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Brünn den 22. Jänner 177s, endete sein kurzes Leben den 4. 
November 1776. 
408. Herr Anton Gundacker, 
Herrn Franz Gundackers, Grafen von Starhemberg, und Frau 
Wilhelmine, Gräfinn Neipperg, zweyter Sohn, geboren zu 
Brünn am 26. März 1776; feit 1302 k. k. Kämmerer, ist durch 
feine glühende Vaterlandsliebe sowohl, als persönlichen Muth, 
Tapferkeit und Einsicht seines großen Ahnherrn, Herrn Hein 
rich Ernst Rüdigers, dessen sich noch die spätesten Enkeln dank 
bar mit Ehrfurcht erinnern, vollkommen würdig. 
Um in dessen Helden - Fußstapfen zu treten, begann Herr 
Anton Gundacker frühzeitig die Bahn der Ehre. Schon im Jah 
re 1804 Rittmeister bey Ott-Husaren ward er im Februar des 
Jahres i8os Major, im April 1807 erster Major, im Februar 
1303 Obrist-Lieutenant bey Meerfelo-Uhlanen, und im Jahre 
1809 Oberst bey Radetzky-Husaren. 
Wie sehr er im Jahre 1809 seine thätige Vaterlandsliebe 
und seinen Heldenmuth bezeugte, beweiset folgende öffentliche 
Bekanntmachung der ob der ennsischen Landesregierung vom iö. 
März 1809, welche der Linzerzeitung vom 24. März 1309 bey- 
gedruckt war. 
Bekanntmachung. 
»Anton Graf und Herr von Starhemberg, k. k. Kämmerer 
»und des Graf Meerfeld ersten Uhlänen - Regiments Obristlieu- 
»tenant, hat den Pflegämtern seiner in Oesterreich ob der Enns 
»gelegenen Herrschaften Haus und Eschlberg den Auftrag er- 
»theilt, Alles anzuwenden, jenen den Diensten der Landwehre 
»gewidmeten Unterthanen Muth und Bereitwilligkeit einzuflößen.« 
»Dieser edle Patriot begnügte sich aber nicht mit dieser vä 
terlichen Ermahnung, sondern bestimmte auch aus den herr- 
»schaftlichen Renten bey jeder der benannten Herrschaften eine 
»jährliche Summe von 500 fl. zur Unterstützung der Weiber und 
»Kinder jener herrschaftlich Haus rc. und Eschelberg'schen Unter 
thanen, die der Landwehre einverleibt worden sind.« 
»Seine, alle Herrschaftsinhaber auffordernde Großmuth geht 
»so weit, daß er in dem Falle, daß die Landwehr vor den Feind 
»rückt, allen seinen Unterthanen, Zehent- und Dienst-Holden 
»die tröstende und beglückende Versicherung ertheilte, daß er Je-
	        
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