Volltext: Geschichte des uralten und seit Jahrhunderten um Landesfürst und Vaterland höchst verdienten, theils fürstlich, theils gräflichen Hauses Starhemberg

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»und don Herrn Graven und Eur Gnaden in ander weeg zu uer- 
»schulden beflissen sein.« 
»Linnz den 1Z. llannualij ^nnn 1660.« 
M. Einer löbl. Landschaft des 
Erzherzogthumbs Oesterreich 
ob der Ennß Verordnete. 
Die Addresse dieses Schreibens war folgende: »Dem Hoch 
»und wohlgebornen Herrn Herrn Johann Ludwig, des heil. 
»Rom. Reichs Graven und Herrn von Starhemberg auf Wildt- 
»berg, Riedegg und Lobenstain, zu Schönpichl, Herrn auf Ho- 
»staw, Zwirschen, Schatin, Melnitz und Eferding. Der Rom. 
«Kays. Majestät Würklichen Kämmerern auch Einer löbl. Landt- 
»schaft des Erzherzogthums Oesterreich ob der Enns Herrnstands 
»Verordneten re. Unsern Sonders Frtl. auch gnädigen Herrn.« 
»(Wien).« 
Herr Johann Ludwig erhielt nach dem Tode seiner Vaters 
Herrn Johann Reichards die Grafschaft Schaumburg, welche 
dessen Vater Herr Erasmus der ältere von seinem Vater Herrn 
Iss Heinrich/ Erasmus -ersten Sohne ererbte. Auch brachte er die 
Herrschaft Eferding, welche im Jahre 1650 an die Herrn Füllen 
von und zu Grünnerzhofen verkauft wurde, wieder an die Fa 
milie Starhemberg, indem er selbe, nachdem Herr Johann Franz 
Füll 1653 ledigen Standes zu Eferding starb, von dessen Frau 
Schwester und Universal-Erbinn Frau Sophie, Freyinn Kletzel 
von Altenaich, gebornen Füll von Grünnerzhofen im Jahre 1666 
an sich kaufte, welche sich in einem zu Eferding befindlichen Stift 
briefe auf jährliche vier Seelenämter und Vigil in Eferding, und 
vier Seelenämter in der Kirche zu M. Scharten für die Füllische 
Freundschaft, datirt vom 1. Oktober 1660 noch als Frau dev 
Burg und Herrschaft Eferding unterschrieb; aber in dem unterm 
14. August 1666 von Herrn Johann Ludwig ausgestellten Stift- 
brjefe auf ein jährliches Seelenamt für die gräflich Starhember- 
gische Familie ließt man schon die Unterschrift: »Herr Ludwig 
»des heil. Röm. Reichs Graf und Herr von Starhemberg zu 
»Schönpichl, Herr der Burg und Herrschaft Eferding, wie auch 
»der Grafschaft Schaumburg und Herrschaft Gstetenau, R. K. 
»Maj. Kämmerer und Hofkammer-Rath;« welche Herrschaften 
aber alle bald darauf an die jetzt fürstliche Branche kamen, wel 
che selbe noch dermahl besitzt, indem laut der im fürstlichen Ar
	        
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