Volltext: Geschichte des uralten und seit Jahrhunderten um Landesfürst und Vaterland höchst verdienten, theils fürstlich, theils gräflichen Hauses Starhemberg

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gezündetes Pulver auf eine höchst traurige Art erfolgten Tode, 
vermählte sich Frau Dorothea wieder mit Herrn Hartwid oder 
Hartneid von Pottendorf, und starb im Jahre 1419. 
65. Herr Guudacker vn., 
Herrn Rüdigers HI. von Starhemberg, mit dessen zweyten Gat 
tinn, Frau Anna von Dachöberg, jüngster Sohn, war Herr zu 
Wildberg. Herr Gundacker VH-, hat mit seinem Herrn Bruder, 
Kaspar von Starhemberg, von seinem mütterlichen Anherrn, 
Herrn Georg von Dachsberg nicht nur die Vesten Rapotenstein, 
Arbesbach, Wolfsberg und Dachsberg ererbt, sondern es hat 
ihm auch Herr Eberhard von Kapell im Jahre 1406 die Veste 
Stain verkauft, und im Jahre 1396 haben sie das Schloß 
Schönpichl vom Bischof, Georgio zu Paffau, gebornen Grafen 
von Hohenlohe gekauft, beyde haben Kaiser Wenzeslaus in ih 
rem Schloß Wildberg gefangen gehalten, wie bey der Geschichte 
Herrn Kaspars I-, Rro. 60. weitläufiger vorkommt. 
In Betreff Herrn Gundackers VH., und seines Herrn Bru 
ders, Herrn Kaspars I., befinden sich im k. k. Archive zu Wien 
folgende zwey Urkunden: Die erste vom Jahre i4u des Inhalts: 
»Wir Albrecht rc. bekennen für Uns und Unsere erben, daz wir 
»Pnsern lieben getreuen Gundackern von Starchenberg, zu Die- 
»ner aufgenommen haben, Vnd benennen Im Umb sein jerlich 
»ze geben, wissentlich mit dem Brief v. c. Vnd XX. ft dl. Vnd 
»den nuczen, Vnsers Vngelte zu Lyncz, die Im alle Jar fürder- 
»lich, Vnd Vor mäniklich geuallen sellent, zu den Vier Quatem- 
»pern als sittlich und gewondlich ist, doch Vncz an Vnser oder 
»Vnser erben widerruffen, Wir wollen Vnd fellen aber das nicht 
»widerruffen, in den nächst künftigen siben iare Vngewcrlich, 
»Davon empfehlen Wir Vnsern gegenwertigen Vngelter zu Lincz, 
»oder wer künftiglich Vnser Vngelter da wirt, Vnd wellen ernst- 
»lich, daz er den egenannten Starchenberger, Vnd sein erben, 
»des egenannten Gelts Von den nuezen desselben Vngelts alle 
»Jar also fürderlich Vnd Vor menicklich ausricht Vnd bezal in 
»den Vier Quatembern im iar, und mit der ersten Quatember 
»anuahe zu sant Michels Tag nächst kommend, wann was er Im 
»ye also ausricht, Vnd bezalt, darumbe soll er sich an seinen 
»Quitbrief lassen benugen, Vnd wollen auch wir Im das an 
»seiner Raittung ye legen Vnd abziehen, doch uncz an Vnser
	        
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