Volltext: Spezialortsrepertorium von Oberösterreich

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Alphabetisches Namensverzeichnis, 
Das alphabetische Verzeichnis enthält: 
a) die Namen der Ortsgemeinden, Ortschaften, der Ortsbestandteile, Stadtteile und der Katastralgemeinden, 
b) die von den Namen ihres Standortes abweichenden Bezeichnungen der Ämter, Anstalten usw. — sämtlich 
aus dem Hauptteile des vorliegenden Werkes, Seite 1—104, dann 
c) die durch ein vorangestelltes * gekennzeichneten, in den Hauptteil nicht aufgenommenen Namen von Orts¬ 
gemeinden und Ortschaften aus früheren Jahrzehnten. Hierher gehören: 
1. die seit Mitte des vorigen Jahrhunderts durch amtlich kundgemachte Namens- und Gebietsänderungen (Ver¬ 
einigungen oder Trennungen) verschwundenen Namen, 
2. Namen, die durch Schreib- oder Druckfehler oder durch irgend ein Mißverständnis in fehlerhafter Schreibweise 
in die früheren Werke aufgenommen waren und jetzt auf Grund besonderer amtlicher Erhebungen richtiggestellt sind, 
3. Namensformen, die in früheren Werken und anderen Quellen vorkommen, jedoch in den Ortschaftsverzeichnissen 
der politischen Behörden vom Jahre 1910 nicht als amtlich anerkannt erscheinen, wenn sie auch nicht ausdrücklich als 
unrichtig erklärt worden sind, so daß ihr Gebrauch nicht ausgeschlossen ist. 
Den Namen der 2. Gruppe ist das Wort „richtig", jenen der 3. Gruppe das Wort „siehe" oder „richtiger" nach¬ 
gestellt, worauf die in den Hauptteil des Werkes aufgenommene Namensform mit Seitenzahl folgt-, den Namen der 1. Gruppe 
ist außer einem ähnlichen Hinweise überdies die Begründung der Änderung, in der Eegel unter Anführung der Jahreszahl? 
hinzugefügt. 
Nur einmal aufgenommen sind Namen, die einer Ortschaft mit dem zugehörigen Ortsbestandteile oder Stadtteile, 
einer Gemeinde mit der zugehörigen Ortschaft gemeinsam sind. Namen der Katastralgemeinden sind nur aufgenommen und 
stets mit dem Zeichen ffl versehen, wenn sie von den Namen der Wohnplätze abweichen. Sie sind dann in einer Anmerkung 
am Schluße der Seite zu finden. Gleichlautende Ortsnamen sind nur einmal ausgeschrieben, ihre Wiederholung wird durch 
das Zeichen — ersetzt; jedoch ist zur Unterscheidung gleichnamiger Wohnplätze der zuständige Gerichtsbezirk in 
Klammern beigefügt. 
Namen von Ämtern, Anstalten usw. und von Katastralgemeinden, denen stets das entsprechende Zeichen oder 
Wort hinzugefügt ist, sind nach den gleichlautenden Ortsnamen eingereiht. 
Das Wort „zweimal", „dreimal" neben einem Namen bedeutet, daß er innerhalb des betreffenden Gerichtsbezirkes 
auf dieser Seite zweimal oder dreimal vorkommt, daß jedoch die zwei oder drei verschiedenen gleichnamigen Wohnplätze 
zu einander in keinem administrativen Unterordnungsverhältnisse stehen. 
Sind einem Namen zwei Seitenzahlen — durch das Wort „und" verbunden — nachgestellt, so bezieht sich die 
erste auf den Hauptteil und die zweite auf die Seite 174—176 abgedruckten Änderungen, die sich in den Jahren 1910—1915 
ereignet haben. Dort muß der Name mindestens in einem der Erlässe genannt sein. 
Entsprechend dem in diesem Werke beobachteten Grundsatze, die Namen so voll auszuschreiben, wie sie aus¬ 
gesprochen werden, sind auch in dem alphabetischen Verzeichnisse die in früheren Werken üblichen Abkürzungen von Sankt 
und die Trennungen oder Nachstellungen von Vorsilben, wie Groß-, Klein-, Ober-, Unter- u. dgl. vermieden. Getrennt 
geschriebene unterscheidende Beiwörter, wie Deutsch, Bayrisch, oder Hauptwörter, wie Bad, sind auch im Namensverzeichnisse 
vorangestellt. 
Namen ohne jedes Zeichen sucht man daher auf der angegebenen Seite zuerst unter den Ortsgemeinden und Ort¬ 
schaften und sieht zugleich bei der Bezugsnummer unter den Ortsbestandteilen nach. Findet man den Namen im Tabellen¬ 
teile (unter den Ortsgemeinden und Ortschaften) nicht, dann müssen sämtliche auf der Seite unter dem Tabellenteile ange¬ 
führten Ortsbestandteile sowie die am Schlüsse der Seite unter dem Strich als Anmerkung etwa angeführten Stadtteile 
durchgesehen werden. Auf diese Weise erfährt man, ob der Name sich nur auf die Ortsgemeinde, die Ortschaft oder nur 
auf den Ortsbestandteil oder zugleich auf zwei oder drei solche Wohnplätze bezieht. 
Namen von Ämtern, Anstalten usw. sind nur in den betreffenden Absätzen unter dem Tabellenteile zu suchen. 
Wie die Angaben des Namensverzeichnisses zu verstehen sind, zeigen die folgenden Beispiele: 
Frei Stadt 28: Auf Seite 28 findet man den Namen Freistadt als Ortsgemeinde (1) des gleichnamigen Gerichts¬ 
bezirkes und zugleich als Ortschaft dieser Ortsgemeinde (1) im Tabellenteile. Unter dem Tabellenteile in dem Absätze für die 
Ortsbestandteile findet man diesen Namen bei den entsprechenden Bezugsnummern 1, 1 und als Stadtteil in der Anmerkung 
unter der Linie am Schlüsse der Seite. 
Holzing (Haag am.Hausruck) 52: Den Namen Holzing findet man auf Seite 52 als eine Ortschaft (24) der Orts¬ 
gemeinde Gaspoltsliofen (2) im Gerichtsbezirke Haag am Hausruck, zugleich aber als einen Ortsbestandteil der genannten 
Ortschaft bei der Bezugsnummer 2, 24. 
Klaushof 40: ist ein Ortsbestandteil = zerstreute Häuser der Ortschaft, zugleich Ortsgemeinde Gösau 4. 
Klausberg 40 : ist ein Ortsbestandteil Ô = Alpenhütte derselben Ortschaft, zugleich Ortsgemeinde. (zu finden im 
zweiten Absatz bei 4). 
Eohr 122: Ortsgemeinde, zugleich Katastralgemeinde „ffl" im Gerichtsbezirke Kremsmünster bei 6. 
Rohr è, A, ££&, & 122: ist Name einer r. k. Pfarre, der vier Verkehrsanstalten (Postamt, Telegraphenamt, 
Telephonsprechstelle und Eisenbalmstation) und einer Burgruine unter den Ämtern, Anstalten usw. der Ortschaft Unterrohr (7) 
obiger Ortsgemeinde (6). 
Schwanenstadt 148: Name finer aus einer Ortschaft zugleich Katastralgemeinde bestehenden Stadtgemeinde „®" 
im gleichnamigen Gerichtsbezirk bei 14. / 
Schwanenstadt 146: Name der Eisenbahnstation auf dem Gebiete der benachbarten Ortschaft Oberndorf der 
gleichnamigen Ortsgemeinde im Gerichtsbezirke Schwanenstadt bei 5, 6. a 
Landshaag ffl 131: Name einer Katastralgemeinde, welche die Ortschaften Oberlandshaag und Unterlandshaag (14, 21) 
der Ortsgemeinde Feldkirchen an der Donau (2) umfaßt. 
Seeholz (zweimal) 41 : kommt als Ortsbestandteil L = Einschichte und - = Einzelhaus bei verschiedenen Ort¬ 
schaften (12) und (16) der Ortsgemeinde Altmiinster (1), also zweimal auf derselben Seite im selben Gerichtsbezirk vor.
	        
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