Volltext: Beschreibung und Geschichte der Stadt Steyer und ihrer nächsten Umgebungen

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handhabt wird), denn da die Ottokare hier ihren Hauptsitz 
hatten, so ist es ganz natürlich, daß daselbst das höchste Ge¬ 
richt des Landes bestand. Daher kam es auch, daß noch lange 
darnach die Stadt von der Gerichtsbarkeit des Landrichters, in 
Vorfällen über Leben und Tod ausgenommen, frey war, und 
immer ihren eigenen Richter hatte. Der Burggraf zu Steyer 
hatte Anfangs diese Macht, später der Stadtrichter, und die 
höchste Entscheidung der Landeöfürst selbst, an den von jenem 
unmittelbar appellirt wurde. 
Die Ottokare führten auch eine große Hofhaltung, hatten 
viele Vasallen und Ministerialen, alö Mundschenken, Truch- 
seße, Marschälle, Küchenmeister u. s. f., die sich in Steyer 
ansäßig machten, wo überhaupt ein zahlreicher Adel sich befand. 
Wir finden da schon die Prey Hafen (Priuhaven), dieS checke 
(von denen das noch bestehende Scheckenamt den Nahmen hat), 
die Panhalme, Hüssendorfer, Kerschberger, die 
Rittel von Stadel (später Stadelkirchen), die Schachen, 
und sogar Polheime, die in den Urkunden der Ottokare als 
ihre Ministerialen erwähnt werden 3 s). Mehrere von diesen 
adelichen Geschlechtern blühten lange in Steyer fort, und nah¬ 
men auch thätigen Antheil an der Verwaltung der Stadtämter. 
Dieser Zusammenfluß vieler Ritter und Adelichen machte 
auch größere Gewerbsthätigkeit nothwendig, um die mannig¬ 
faltigen Bedürfnisse derselben zu befriedigen; vorzüglich aber 
beförderten den Reichthum der Stadt die Eisenarbeiten und der 
Handel mit denselben. Von den Erzbergen wurde das Eisen 
auf der Enns hierher gebracht, und in vielen Werkstätten ver¬ 
arbeitet , selbst in die benachbarten Ortschaften erstreckte sich von 
hier aus diese Betriebsamkeit. Der Handel ging vorzüglich 
nach Regensburg (später nach Venedig), die Kaufleute jener 
Stadt reiseten nach Konstantinopel, Kiew u. s. f., sie fuhren 
auf der Donau herab ; in Enns war ein bedeutender Jahrmarkt 
und eine Waarenniedexlage. Ottokar VH. bestimmte genau die 
Abgaben, welche die Kaufleute von Regensburg, Ulm, Aachen 
und Kölln auf dem Markte daselbst bezahlen mußten, aber 
auch ihre Freyheiten; j 190 wurden diese von Ottokar VIII. 
SS)Prevenhuber. 46. u. s. f. in den Urkunden von Garsten und 
Gleink.
	        
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