Volltext: Das Werden unserer Volksschule

Autoren. Er behandle jeden Schüler seinen Anlagen 
gemäß, und alle auf eine Art, die ihnen Lernbegier 
de, Aufmerksamkeit und Achtung erweckt. 
Die Schullehrer werden mit einem Gehalte ver 
sehen, welcher sie in den Stand seht, den Armen ganz 
ohne Lohn Ankerricht zu erteilen. Man verfahre 
hierin genau nach den Vorschriften Innozenz III. 
und bestrafe jene Kirchenvorsteher und Kapitel, welche 
dieselben nicht befolgen. 
Arme Schüler, welche durch Singen sich Almosen 
sammeln, sollen anstatt neuer deutscher Lieder, die ge 
wöhnlich nur gefährlichen Inhaltes sind, Kirchen 
gesänge, Antiphonen und ähnliche erbauliche Hymnen 
anstimmen. Der Ungehorsame werde bei dem Dom- 
Scholaster, und außer der Stadt bei den Magistraten 
angezeigt. 
Auch in den deutschen Schulen herrsche Ordnung 
und moralisches Dekorum. Man sondere die Knaben 
von den Mädchen ab, hindere jede Gemeinschaft, ge 
wöhne sie von Jugend auf zur heiligen Scham. Die 
moralischen Vorschriften für Lehrer in lateinischen 
Schulen gelten auch für Lehrer in den deutschen. 
Bei den gewöhnlichen Visitationen der Diözese 
erscheinen auch die Schullehrer und legen über ihr 
Glaubensbekenntnis Rechenschaft ab. 
An den Dom-, Stift-, Kloster- und Stadtschulen sei 
es Pflicht für die Schüler, an Festen und anderen 
Kirchentagen bei der Vesper und dem Hochamte den 
Chor zu besuchen, und mit dem Llerus Gott in Hym 
nen, Psalmen und Liedern zu preisen, denn es ist gut, 
daß der Mensch von Kindheit an das Joch des Herrn 
trage. 
Lange bestanden bisher Schulen an unserem Dom, 
an Stiften, Collegiaten und Klöstern, sowie in Stad 
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