Volltext: 1913 und das erste Halbjahr 1914 (Dritter Band / 1922)

bewaffnet und feindselig gegenüberstehen; beide Gruppen haben längs 
des Skumbiflusses starke Vortruppen ausgeschieden. 
Bewaffnung: Mausergewehre mit Bajonett und Handzar; Gruppe E 
90 Patronen, K.. .*) Patronen pro Mann. Stellungen feldmäßig befestigt, 
Telegraphenleitung Ljusna—Fieri—Valona errichtet. 
Bei E. zirka 150 ehemalige Offiziere eingeteilt, Oten*) Oktober für 
Regierung unabhängig 1,500.000 Patronen in Valona eingelangt, 
12. Oktober via Durazzo imabhängig Regierung proklamiert*). 
Ein Zusammenstoß kann stündlich gewärtigt werden. Gleich¬ 
lautendes Telegramm ergeht wie immer. Generalstabschef.“ 
„Telegramm des k. u. k. Militärattaches in Belgrad, 
Res. Nr. 231 vom 17. Oktober 1913 um 9 Uhr nachm. 
Konsul in Nis telegraphierte: 
Mehrfache glaubwürdige Nachrichten, daß Serbien, Griechenland 
und Montenegro allen Ernstes an eine Okkupation Albaniens denken 
und diesbezüglich ein fait accompli schaffen wollen. 
Deutscher Gesandte erfährt aus sicherer Quelle, daß 4000 Serben 
von Veles über Monastir nach Süden marschieren.“ 
Um über die Vorgänge in Albanien authentisch und fachmännisch 
unterrichtet zu sein, hatte ich dafür gesorgt, daß sich dort auch k. u. k. 
Offiziere befänden. 
Am 19. Oktober meldete mir Oberst Metzger, daß vier Offiziere nach 
Albanien abgefertigt seien und über Triest dahin abgingen. 
Indessen war nachts zum 18. Oktober, wie mir am 19. Oktober vor¬ 
mittags der Minister des Äußern mitteilen ließ, an den k. u. k. Geschäfts¬ 
träger in Belgrad eine Verbalnote ergangen, die er der serbischen Regie¬ 
rung zu übermitteln hatte. Sie forderte im bestimmten Tone die Respek¬ 
tierung der Beschlüsse der Londoner Konferenz und daher auch die 
Räumung der widerrechtlich besetzten albanesischen Gebiete. (Siehe 
Anlage 6.) 
Gleichzeitig erging Mitteilung hierüber nach Berlin, Rom, Peters¬ 
burg, London, Paris, Konstantinopel, Bukarest, Sofia, Athen, Cetinje 
und an den Generalkonsul Petrovic in Valona. Diese Mitteilung faßte 
die serbischerseits begangenen Widerrechtlichkeiten und Gewaltakte 
zusammen und schloß wie folgt: 
„Le Gouvernement I. et R. se plait ä esperer que le Gouvernement 
Serbe ne tardera pas ä proceder ä l’evacuation integrale du territoire 
albanais dans un delai de huit jours. 
*) Teilweise verstümmelt. — Chiffriert. 
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