Volltext: 1910 - 1912 (Zweiter Band / 1922)

Resultat kommende, über theoretische Anfänge, Vorschläge und Versuche 
nicht hinausgelangende, alles verzögernde Tempo zu verlassen und in 
tatkräftigster Weise dafür zu sorgen, daß die bewaffnete Macht bei Ablauf 
des Dreibund-Vertrages, also längstens im Jahre 1912, als dem auch 
seitens Italiens fixierten Termin für die Vollendung der Kriegsvorbereitun¬ 
gen, vollkommen schlagfertig dastehe. 
In dieser Hinsicht bitte ich alleruntertänigst, meine Ansicht dahin 
aussprechen zu dürfen, daß das Zugeständnis der von der ganzen 
Bevölkerung ersehnten zweijährigen Dienstzeit im weitestgehenden 
Maße dazu auszunützen wäre, als Gegenleistung die Gewährung der 
gedachten Forderungen zu erzwingen und sich unter gar keinen 
Umständen zu einseitigen Konzessionen verleiten zu lassen, ebenso 
glaube ich, daß die ganze Größe der Forderung rückhaltlos den Ver¬ 
tretungskörpern gegenüber gestellt werden, und nicht etwa auf ein suk¬ 
zessives Stellen der Forderungen gegriffen werden sollte, etwa in der 
Meinung, nach und nach eher etwas zu erlangen. 
Dies auch schon deshalb, weil sich kaum sobald wieder eine ähnlich 
günstige Gelegenheit finden wird, wie jetzt bei Gewährung der zwei¬ 
jährigen Dienstzeit. 
In diesem Sinne bitte ich Eure Majestät alleruntertänigst um Aller¬ 
höchste Einflußnahme, daß die auf die Erhöhung des Rekruten-Kontin- 
gentes abzielenden wehrgesetzlichen Verfügungen ehestens in Kraft 
treten, der außerordentliche Kredit für Land- und Seemacht verfügbar 
werde und die in einem an das Reichs-Kriegsministerium gerichteten 
Ausgestaltungs-Entwurf detailliert behandelten, in der Beilage.... aber 
auszugsweise kurz bezeichneten Maßnahmen längstens bis Frühjahr 1912 
vollzogen seien. 
Ich müßte es mit dem Gefühl meiner Verantwortlichkeit für unver¬ 
einbar halten, wenn ich es versäumt hätte, die geschilderten Verhältnissse 
alleruntertänigst offen und rückhaltlos zu berichten, meinen persönlichen 
Anschauungen Ausdruck zu verleihen und die Allerhöchste imperative 
Einflußnahme Eurer Majestät alleruntertänigst zu erbitten. 
C o n r a d m. p., G. d. I.“ 
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