Volltext: 1910 - 1912 (Zweiter Band / 1922)

bewaffneten Macht wesentliche Fortschritte gemacht haben und gerade 
dermalen mit großem Eifer an der Erhöhung derselben, sowie an 
unverkennbaren konkreten Kriegsvorbereitungen arbeiten, während die 
Monarchie darin zurückgeblieben ist, so daß sich das relative Kräfte¬ 
verhältnis wesentlich zu ihrem Ungunsten verschoben hat. Erwägt man 
dabei, daß jederzeit kriegerische Verwicklungen eintreten können und daß 
selbe speziell mit dem Ablauf des Dreibundvertrages (1912) noch mehr 
in den Bereich der Möglichkeit gerückt sind, so erhellt daraus, daß es 
höchste Zeit ist, um sozusagen noch in elfter Stunde das Versäumte 
wenigstens so viel als möglich nachzuholen. 
Wie ich dies schon in den Vorjahren erbeten habe, erachte ich die 
rückhaltlose Offenheit gegenüber den berufenen Vertretungskörpern 
(Delegationen), aber auch die unerbittliche Forderung nach Gewährung 
des Erforderlichen für unabweisliche Pflicht. 
Daß die durch Jahre hindurch angehäuften Rückständigkeiten zur 
Anforderung hoher Summen zwingen, darf davon nicht abhalten. 
Ich halte dafür, daß alle Mittel, wenn nötig selbst die äußersten, 
eingesetzt werden müssen, um die Monarchie von ihrer jetzigen Rück¬ 
ständigkeit je eher je besser, unbedingt aber bis zum Frühjahr 1912 auf 
jenen Stand der Kriegsbereitschaft zu bringen, welcher den bedeutenden 
Leistungen ihrer Gegner entspricht und an welchen zum genannten Termin 
aller Voraussicht nach appelliert werden wird. * 
In dem beiliegenden Auszug aus dem bezüglichen an das k. u. k. Reichs- 
Kriegsministerium gerichteten detaillierten Antrag*) sind, und zwar schon 
unter Berücksichtigung der finanziellen Bedenken, jene Forderungen 
zusammengestellt, welche als das Mindestmaß des Notwendigen dringend 
erscheinen. 
Von den gestellten Forderungen möchte ich besonders hervorheben: 
a) Hinsichtlich der Landmacht: 
Die Schaffung einer schweren Angriffs-Artillerie, in welcher Hinsicht 
ich alleruntertänigst bitte, auf meinen in Abschrift beiliegenden Antrag**) 
hinweisen zu dürfen, welcher das Dringliche dieser Frage klar erkennen 
läßt, die Maßnahmen zum Schutze des Aufmarsches, darunter insbesondere 
auch die erforderlichen Truppenverlegungen, 
der rasche und vollständige Ausbau der Befestigungen, 
*) Pro domo : Antrag Res.-Gstb. Nr. 3147 von 1910 abgegangen. 
Metzger m. p., Obstlt. (Auszug Beilage 1). 
**) Pro domo : Antrag R.-Gstb. Nr. 3954 von 1910 abgegangen. 
Metzger m. p., Obstlt. (Auszug Beilage 2).
	        
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