Volltext: 1910 - 1912 (Zweiter Band / 1922)

offene Aussprechen meiner Überzeugung nicht nur zu gestatten, sondern 
ausdrücklich zur Pflicht zu machen. 
Hierin ersehe ich jenen Erweis des gnädigen Vertrauens, welches für 
mich die unerläßliche Grundlage jeder dienstlichen Tätigkeit ist. 
Geruhen Eure Kaiserliche Hoheit mir gnädigst zu gestatten, daß ich 
meinem unverbrüchlichen Streben, Eurer Kaiserlichen Hoheit Intentionen 
zu entsprechen, sowie der tiefsten Ehrfurcht Ausdruck gebe als 
Eurer Kaiserlichen Hoheit 
untertänigst gehorsamster 
Conrad m. p.“ 
Als der modifizierte Reglements-Entwurf fertiggestellt war, bat ich 
den Erzherzog am 23. November 1910, nunmehr von weiteren Kom¬ 
missionen absehen und den Entwurf ehestens zur Ausgabe zulassen zu 
wollen. 
Die Truppen-Ausbildung nahm im Jahre 1910 ihren eingelebten 
Gang, erlitt aber dadurch eine Störung, daß infolge einer Pferdeseuche 
im 10. Korpsbereich (Przemysl) die für 1910 im Raume Dukla, Mezö- 
laborcz, Eperies, Homonna vorbereiteten Armee-Manöver in den Kar¬ 
pathen sowie die großen Kavallerieübungen in Galizien entfielen. 
Im übrigen hatte mich die allzu rasche Geneigtheit, Truppenübungen 
aufzugeben, veranlaßt, am 18. September Seiner Majestät gegenüber 
geltend zu machen, daß man die Truppen „nicht einschlafen lassen“, daher 
auch nicht Übungen unterlassen dürfe, welche die einzig mögliche Vor¬ 
schule für den Krieg bilden. 
Personalien. Die alljährlich zur Festsetzung der höheren 
Personalien üblichen Sitzungen unter Präsidium Seiner Majestät hatten 
Mitte Dezember stattgefunden. Dabei kam auch die Besetzung der Stellen 
der Armee-Inspektoren und der Korps-Kommandanten zur Entscheidung. 
Entgegen diesem eingelebten Vorgang war Ende Juni 1910 eine Aktion im 
Gange, die mit Umgehung des Kriegsministers und des Chefs des General¬ 
stabes im Wege privaten brieflichen Verkehrs auf die Enthebung zweier 
Korps-Kommandanten abzielte. Als ich, damals zum Kurgebrauch in 
Grado, hievon Kenntnis erhielt, wandte ich mich dagegen, verlangte, daß 
jeder fallweisen Ernennung von Korps-Kommandanten eine Sitzung unter 
Präsidium Seiner Majestät vorangehe, der der Kriegsminister, der Chef 
des Generalstabes, die Armee-Inspektoren und ein Vertreter des Thron¬ 
folgers beizuziehen wären, falls der Thronfolger nicht persönlich erschiene. 
Ich erbat für mich das Recht, sofern ich nicht selbst als Partei- 
Kommandant kommandiere, den Übungen der Korps beizuwohnen, um 
Truppen und Führer kennen zu lernen, ihre Bedürfnisse zu erfahren, die
	        
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