Volltext: 1910 - 1912 (Zweiter Band / 1922)

Auf Grund genauer Studien über die Angriffsverhältnisse auf die 
Befestigungen, deren Niederkämpfung unvermeidlich ist, muß ent¬ 
schieden ausgesprochen werden, daß keine anderweitige Ausgestaltung 
der Wehrmacht imstande wäre, die fehlenden artilleristischen und pionier¬ 
technischen Angriffsmittel zu ersetzen. 
Um die dafür erforderlichen personellen und materiellen Mittel 
rasch zu erlangen und die Reorganisation bis zum Frühjahr 1915 
durchzuführen, müßten äußerstenfalls die in der Wehrreform vorgesehene 
Aufstellung der Gebirgsartillerie vorläufig von fünf auf zwei neue 
Gebirgsartillerie-Regimenter eingeschränkt und der Ersatz der beiden 
in B. H. befindlichen Kavallerie-Eskadronen auf einen späteren Zeitpunkt 
verschoben werden. 
Hinsichtlich der Festungsartillerie bezwecken die in Anlage 
5 a und Dislokationsskizze I enthaltenen Anträge 
a) die Schaffung knapp ausreichender Artilleriebesatzungen für die in 
erster Linie bedrohten festen Plätze, 
b) die Schaffung der für Angriffszwecke unerläßlichen schweren Angriffs¬ 
artillerie bei möglichst sparsamer Organisation im Frieden. 
Hinsichtlich der Pioniertruppe macht der zunehmende 
Umfang der technischen Ausbildungszweige im Vereine mit der zu 
gewärtigenden zweijährigen Dienstzeit eine Trennung der jetzigen 
„Einheitspioniere“ in eine Pionier- und eine Pontoniertruppe unaus¬ 
weichlich. Nach diesem Grundsatz sind die Anträge in Beilage 5 b und 
Dislokationsskizze II mit Rücksicht auf den unumgänglichsten Bedarf an 
diesen beiden technischen Truppengattungen gestellt. 
Beilage 6 enthält jene materiellen Vorsorgen, deren 
Realisierung für die Kriegsbereitschaft der Wehrmacht von entscheidendem 
Einflüsse sind. 
Diese materiellen Erfordernisse sind auf das notwendigste ein¬ 
geschränkt und ganz im Rahmen meiner im Jahre 1910 unter Res. General¬ 
stab Nr. 3147 an das Kriegsministerium gestellten Anträge gehalten, von 
denen bisher einzig nur die Beschaffung der schweren 30-5 cm-Mörser 
in Angriff genommen wurde. Doch hat das Kriegsministerium schon im 
Sommer 1911 im a. u. Vortrag Präs. Nr. 7400 die Notwendigkeit eines 
besonderen Kredites von etwa 180 Millionen Kronen für die Beschaffung 
modernen Artilleriematerials anerkannt. 
Beilage 7 enthält eine Gesamtübersicht der für die mili¬ 
tärischen Maßnahmen der nächsten Jahre erforderlichen Mittel, insoweit 
sie durch die bis 1915, angeforderten Kredite nicht gedeckt sind. 
Dabei ist auch die in absehbarer Zeit ganz unvermeidliche Neubewaff¬ 
nung unserer Infanterie in Rechnung gezogen. Diese Neubewaffnung 
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