Volltext: 1910 - 1912 (Zweiter Band / 1922)

B. H. D. auf, etwa 132 Millionen wurden produktiv verwertet zur 
Beschaffung von Maschinengewehren und Gebirgshaubitzen, von Muni¬ 
tion und Gebirgsausrüstungen, dann zur notdürftigsten Ausgestaltung 
der bedrohten Befestigungen. 
Die unerläßlichsten, geringfügigen Neuaufstellungen, wie Maschinen¬ 
gewehrabteilungen, Gebirgsbatterien, Festungsartillerie, mußten immer 
wieder auf Kosten der ohnehin unzureichenden Stände der Truppen 
durchgeführt werden, was — namentlich bei der Infanterie — so weit 
führte, daß die vierten Bataillone auf verminderten Stand gesetzt werden 
mußten. 
Um diesen für die Schlagfertigkeit der Wehrmacht äußerst bedenk¬ 
lichen Zuständen ein Ziel zu setzen, wurden die Grundzüge einer Wehr¬ 
reform ausgearbeitet. 
Beilage 2 läßt entnehmen, daß die ermittelten Kosten dieser auf der 
zweijährigen Dienstzeit beruhenden Wehrreform auf Grund des Minister¬ 
rates im November 1910 soweit reduziert wurden, daß die tatsächliche 
Durchführung ohne Inanspruchnahme weiterer bedeutender Mittel für 
fortlaufende und für einmalige Auslagen gar nicht denkbar ist. 
In der Beilage 2 und in den folgenden Beilagen sind die beiläufigen 
Kosten, ohne den Detailberechnungen des berufenen Kriegsministeiiums 
vorgreifen zu wollen, zu dem Zwecke eingesetzt, um ein Gesamtbild über 
die erforderlichen Mittel zu geben. Ein solcher Überblick der Gesamt¬ 
kosten erscheint mir aber unerläßlich, wenn die künftige Budgetierung 
dem tatsächlichen Bedarf entsprechen und das Versäumte nachgeholt 
werden soll. 
Für die Reichsbefestigung wurde im Jahre 1909 ein 
„Minimalprogramm“ mit den Gesamtkosten von 155 Millionen Kronen 
festgestellt. 
Da aber für diesen Zweck in den Jahren 1910 und 1911 zusammen 
einschließlich der Armierungen nur 17-25 Millionen Kronen gewidmet 
wurden, für das Jahr 1912 aber gar nur 6-38 Millionen Kronen prälimi- 
niert sind, so müßte sich beim Fortdauern einer solchen Budgetierung 
der Ausbau der Reichsbefestigung auf mehr als ein Vierteljahrhundert 
hinausziehen. Da einerseits eine solche Verzögerung der für die Reichs¬ 
verteidigung als dringend erkannten fortifikatorischen Maßnahmen ganz 
unzulässig wäre, anderseits aber mit der Zeit auch neue Forderungen 
auftreten (wie z. B. Sebenico), wurden in Beilage 3 die wichtigsten 
permanenten Befestigungen im Grenz- und Küstenbereiche zusammen¬ 
gestellt und ihre Gesamtkosten von etwa 145 Millionen Kronen nach dem 
Maß der Dringlichkeit auf die Jahre 1912 bis einschließlich 1917 verteilt. 
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