Volltext: 1910 - 1912 (Zweiter Band / 1922)

Es blieb daher bei der Anomalie, daß in einem allseits von Land- 
gegnem umgebenen Reiche, dessen ausschlaggebende schließliche Kriegs¬ 
entscheidungen nur zu Lande erfolgen können, bloß 200 Millionen 
Kronen für das stehende Heer, dagegen 312 Millionen Kronen für die 
Kriegsmarine bewilligt wurden. 
Weit entfernt, nicht in letzterer Bewilligung eine sehr erfreuliche 
Ausgestaltungsmöglichkeit für die Kriegsmarine zu sehen, müßte ich es 
jedoch als sehr bedauerlich bezeichnen, wenn dies nur um den Preis 
einer Vernachlässigung der Landmacht erkauft worden wäre. 
Ich halte aber dafür, daß auch bei voller Zuwendung der 
312 Millionen Kronen an die Marine auch die unerläßliche Aufbringung 
wenigstens jener 250 Millionen Kronen möglich bleibt, welche ich für 
die Ausgestaltung der Landmacht und Reichsbefestigung gefordert habe, 
für deren rechtzeitige Vertretung aber ich in keiner Weise herangezogen 
wurde. 
Was die Möglichkeit der finanziellen Leistung anlangt, bitte ich 
a. u. nur folgendes anführen zu dürfen: 
Unmittelbar nach Erledigung des Heeresetats brachte die öster¬ 
reichische Regierung eine Lokalbahnvorlage ein, welche mit Auslagen von 
233 + 45 Millionen Kronen rechnete. Während also der außerordentliche 
Beitrag der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder für das 
gemeinsame Heer nur zirka 132 Millionen Kronen, obendrein auf fünf 
Jahre verteilt, also per Jahr kaum 30 Millionen Kronen beträgt, wurden 
für die Lokalbahnen 278 Millionen Kronen eingebracht. 
In der beiliegenden Karte sind alle diese Lokalbahnen rot ein¬ 
gezeichnet; ein Blick auf diese Karte genügt, um zu zeigen, welch klein¬ 
lichen, rein lokalen Interessen diese Bahnen dienen, Interessen, welche 
umsomehr zurücktreten sollten, als ihre Respektierung nicht nur auf 
Kosten der Reichsforderung nach dringlicher Ausgestaltung der Wehr¬ 
macht ginge, sondern auch die Entwicklung der Hauptbahnen schädigen, 
den Staat nur mit improduktiven Auslagen belasten und die Entwicklung 
jener Linien hemmen würde, welche ihm Einnahmen und Überschüsse ein¬ 
tragen könnten. 
Was die andere Reichshälfte — Ungarn — anlangt, so wird sich 
die Forderung des ungarischen Landesverteidigungsministers außer auf 
eine bedeutende ständige Erhöhung des Ordinariums auch noch auf einen 
einmaligen außerordentlichen Kredit von 125 Millionen Kronen erstrecken. 
Während also Ungarn für seine Landwehr so große außerordentliche 
Ausgaben vorsieht, widmet es für das gemeinsame Heer, und zwar auf 
fünf Jahre hinaus, nur einen Beitrag von zirka 68 Millionen Kronen. 
28, Conrad II 
433
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.