Volltext: 1910 - 1912 (Zweiter Band / 1922)

Der RKM. sehe nach seinen Äußerungen nach Durchführung der 
von ihm vertretenen (restringierten) Maßnahmen „mit einiger Ruhe“ 
den kommenden Ereignissen entgegen. 
Der Chef des Generalstabes halte es aber für unabweislich, ihnen 
mit voller Ruhe entgegensehen zu können. 
Er, der Chef des Generalstabes, könne unter diesen Verhältnissen 
auch nicht mehr für die Zulässigkeit der Einführung der zweijährigen 
Dienstzeit eintreten, wenngleich er sie vertreten würde, wenn die von ihm 
beantragten 1000 Millionen Kronen verfügbar gemacht würden. 
Wenn der Chef des Generalstabes seine Forderungen hätte selbst 
vertreten können (wie der Marinekommandant), könnte er sich ruhiger 
fühlen. Da er aber nur vor Seiner Majestät verantwortlich, sehe er sich 
bemüßigt, zum Ausdrucke zu bringen, daß er unter diesen Verhältnissen 
die Verantwortung für die Kriegsbereitschaft nicht zu tragen vermöge, 
und erbitte die diesbezügliche Entscheidung Seiner Majestät. 
Ein Exemplar dieses a. u. Vortrages wurde vom Chef des General¬ 
stabes Seiner Majestät, ein zweites Seiner Hoheit Erzherzog Franz 
Ferdinand unterbreitet.
	        
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